Noch mehr dokumentieren, selbst online melden und dafür auch noch bezahlen, das kann doch nicht sein. Das dachten sich ca. 200 Landwirte in Schleswig-Holstein und schlossen sich einer Klage gegen ihr Landwirtschaftsministerium an.
Wer in Schleswig-Holstein Wirtschaftsdünger abgibt, muss dies im Online-Meldeprogramm melden – und zahlen: 80 €/Jahr Grundgebühr plus aktuell 3 ct/t abgegebener Frischmasse. Dafür, dass er sich an den Computer setzt und die Daten ins Programm der Landwirtschaftskammer eingibt, muss also z.B. ein Milchviehhalter, der 600 t/Jahr abgibt, fast 100 € Verwaltungsgebühr berappen. „Die Kammer benötigt die Daten, um eine Berichtspflicht gegenüber dem Ministerium zu erfüllen, ohne eine erkennbare Leistung für den Landwirt zu erbringen. Insbesondere, da die Daten zusätzlich auf den Betrieben aufgezeichnet werden“, meint Dr. Lennart Schmitt vom Bauernverband Schleswig-Holstein.
Der Verband unterstützt den klagenden Landwirt und vereinbarte mit dem Ministerium, dass alle Landwirte, die sich dem Musterverfahren anschließen, von den Rechtsfolgen profitieren und bestenfalls gezahlte Gebühren erstattet bekommen. Wer jetzt noch beitritt, fechtet damit zukünftige Bescheide an und kann ab diesem Zeitpunkt zu zahlende Gebühren zurückerhalten.
Auch in NRW, Sachsen-Anhalt, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern gibt es Online-Meldeportale. Allerdings müssen nur die niedersächsischen Betriebe dafür auch noch Verwaltungsgebühren zahlen, und zwar in Höhe von 4 ct/t. Diese zu rechtfertigen, würde nochmals schwieriger, sollten die Landwirte in Schleswig-Holstein Erfolg haben.
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Noch mehr dokumentieren, selbst online melden und dafür auch noch bezahlen, das kann doch nicht sein. Das dachten sich ca. 200 Landwirte in Schleswig-Holstein und schlossen sich einer Klage gegen ihr Landwirtschaftsministerium an.
Wer in Schleswig-Holstein Wirtschaftsdünger abgibt, muss dies im Online-Meldeprogramm melden – und zahlen: 80 €/Jahr Grundgebühr plus aktuell 3 ct/t abgegebener Frischmasse. Dafür, dass er sich an den Computer setzt und die Daten ins Programm der Landwirtschaftskammer eingibt, muss also z.B. ein Milchviehhalter, der 600 t/Jahr abgibt, fast 100 € Verwaltungsgebühr berappen. „Die Kammer benötigt die Daten, um eine Berichtspflicht gegenüber dem Ministerium zu erfüllen, ohne eine erkennbare Leistung für den Landwirt zu erbringen. Insbesondere, da die Daten zusätzlich auf den Betrieben aufgezeichnet werden“, meint Dr. Lennart Schmitt vom Bauernverband Schleswig-Holstein.
Der Verband unterstützt den klagenden Landwirt und vereinbarte mit dem Ministerium, dass alle Landwirte, die sich dem Musterverfahren anschließen, von den Rechtsfolgen profitieren und bestenfalls gezahlte Gebühren erstattet bekommen. Wer jetzt noch beitritt, fechtet damit zukünftige Bescheide an und kann ab diesem Zeitpunkt zu zahlende Gebühren zurückerhalten.
Auch in NRW, Sachsen-Anhalt, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern gibt es Online-Meldeportale. Allerdings müssen nur die niedersächsischen Betriebe dafür auch noch Verwaltungsgebühren zahlen, und zwar in Höhe von 4 ct/t. Diese zu rechtfertigen, würde nochmals schwieriger, sollten die Landwirte in Schleswig-Holstein Erfolg haben.