Die Zukunft der im nordrhein-westfälischen Sauerland freigesetzten Wisentherde bleibt ungeklärt. Im Sommer entschied der Bundesgerichtshof (BGH) zwar, dass die Waldeigentümer die Wisente während der Auswilderungsphase in ihrem Wald dulden müssen. Dies aber nur, sofern die Nutzung der Grundstücke nicht unzumutbar beeinträchtigt wird.
Außerdem müsse der Naturschutzverein, der die Wisente 2013 ausgewildert hatte, den Waldbesitzern entstehende Schäden ersetzen. Damit ist die gerichtliche Klärung aber nicht abgeschlossen: Der BGH hat das Verfahren an das Oberlandesgericht Hamm zurückverwiesen, das nun prüfen muss, ob eine unzumutbare Beeinträchtigung vorliegt.
Unabhängig davon verständigte sich eine vom nordrhein-westfälischen Umweltministerium eingerichtete Koordinierungsgruppe auf eine drei bis fünf Jahre beschränkte Übergangslösung: Das Projektgebiet soll vorübergehend auf eine Fläche von bis zu 1500 ha begrenzt werden, die überwiegend im Staatswald liegen wird. Dabei sollen Lenkungsfütterungen und spezielle, für andere Wildtiere und Wanderer durchlässige Wildzäune, die Wisente im Projektgebiet halten. Ursprünglich sollten diese Maßnahmen noch im Jahr 2019 umgesetzt werden. Nach Auskunft der Kreisverwaltung Siegen-Wittgenstein wird dies aber voraussichtlich nicht mehr gelingen.
Wie es mit den Wisenten langfristig weitergeht, wollen die Beteiligten auf Grundlage eines für die nächsten Jahre geplanten Gutachtens entscheiden.
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Die Zukunft der im nordrhein-westfälischen Sauerland freigesetzten Wisentherde bleibt ungeklärt. Im Sommer entschied der Bundesgerichtshof (BGH) zwar, dass die Waldeigentümer die Wisente während der Auswilderungsphase in ihrem Wald dulden müssen. Dies aber nur, sofern die Nutzung der Grundstücke nicht unzumutbar beeinträchtigt wird.
Außerdem müsse der Naturschutzverein, der die Wisente 2013 ausgewildert hatte, den Waldbesitzern entstehende Schäden ersetzen. Damit ist die gerichtliche Klärung aber nicht abgeschlossen: Der BGH hat das Verfahren an das Oberlandesgericht Hamm zurückverwiesen, das nun prüfen muss, ob eine unzumutbare Beeinträchtigung vorliegt.
Unabhängig davon verständigte sich eine vom nordrhein-westfälischen Umweltministerium eingerichtete Koordinierungsgruppe auf eine drei bis fünf Jahre beschränkte Übergangslösung: Das Projektgebiet soll vorübergehend auf eine Fläche von bis zu 1500 ha begrenzt werden, die überwiegend im Staatswald liegen wird. Dabei sollen Lenkungsfütterungen und spezielle, für andere Wildtiere und Wanderer durchlässige Wildzäune, die Wisente im Projektgebiet halten. Ursprünglich sollten diese Maßnahmen noch im Jahr 2019 umgesetzt werden. Nach Auskunft der Kreisverwaltung Siegen-Wittgenstein wird dies aber voraussichtlich nicht mehr gelingen.
Wie es mit den Wisenten langfristig weitergeht, wollen die Beteiligten auf Grundlage eines für die nächsten Jahre geplanten Gutachtens entscheiden.