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Zum Streitpunkt: „Ein Stalleinbruch ist rechtswidrig!“, top agrar 12/2017, Seite 10.

Wo bleibt das Recht der Tiere?

Lesezeit: 1 Minuten

Das Gericht hat das Recht bzw. Glück der Tiere über das Eigentumsrecht bzw. den Hausfrieden gestellt.


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Aber vom Recht der Tiere auf Ruhe redet niemand. Mit Lampen, Blitzlichtern und fremden Geräuschen werden die Tiere in die Ecke getrieben. Angst, Verletzungen und Tod werden in Kauf genommen. Das ist keine Tierliebe! Solchen „Tierschützern“ sollte man eine Herde Wildschweine ins Schlafzimmer treiben.


Ich frage mich: Woher weiß der Mensch wirklich, wann ein Tier glücklich ist?


Klaus Wittmer, 75031Eppingen, Baden-Württemberg

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