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topplus Neue Förderstufen

Wo es noch hakt

Lesezeit: 3 Minuten

Mit dem neuen Aufstiegs-BAföG kann sich jeder insgesamt drei Fortbildungen fördern lassen, jeweils eine Fortbildung auf einer der drei im novellierten Berufsbildungsgesetz neu definierten Fortbildungsstufen: 1. Stufe – Berufsspezialist, 2. Stufe – Bachelor Professional, 3. Stufe – Master Professional.


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Im Agrarbereich ist das jedoch noch Theorie, da das Bundeslandwirtschaftsministerium noch keine Zuordnung der bestehenden Fortbildungsabschlüsse zu den neuen Fortbildungsstufen vorgenommen hat. So sind für die Stufe 3 noch gar keine Fortbildungen vorhanden. Auch in der Stufe 1 sind bislang nur wenige förderfähige Fortbildungen angedacht (z.B. Geprüfter Klauenpfleger, Forstmaschinenführer, Dorfhelfer). Solche Maßnahmen können, soweit sie in Teilzeit mit mindestens 200 Unterrichtsstunden und einer Höchstdauer von 36 Monaten durchgeführt werden, ab August erstmals gefördert werden.


Die meisten Fortbildungen im Agrarbereich liegen auf dem Niveau der Fortbildungsstufe 2, z.B. die Meisterfortbildungen sowie die einjährige Fachschule (Abschluss: staatlich geprüfter Wirtschafter) und die zweijährige Fachschule (Abschluss: staatlich geprüfter (Agrar-)Betriebswirt/Techniker).


Das Problem daran: „Da das Aufstiegs-BAföG auf jeder Fortbildungsstufe nur eine Fortbildung fördert, können Fachschüler sich grundsätzlich nur einen dieser Abschlüsse mit Aufstiegs-BAföG fördern lassen“, erklärt Richard Didam, Ausbildungsreferent bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen. Eine Meisterprüfung nach vorherigem Fachschulbesuch sei also nicht förderbar. „Auch für Fachschüler, die die einjährige Fachschule mit Aufstiegs-BAföG absolviert haben und das zweite Fachschuljahr z.B. erst drei Jahre nach dem ersten Abschluss absolvieren, ist keine Förderung des zweiten Jahres möglich“, so Bernadette Wewer von der Landwirtschaftskammer NRW.


Dies führt bei Bildungsträgern und Fortbildungswilligen auf großes Unverständnis. Eine mögliche Lösung spricht Olaf Haushälter von der niedersächsischen Förderbank, der NBank, an: „In Einzelfällen“, so der Förderexperte, „ist auch eine zweite Förderung auf der gleichen Fortbildungsstufe möglich – und zwar dann, wenn dies zur Berufsausübung fachlich notwendig sei“. Inwieweit diese Lösung in der Praxis greift, bleibt jedoch abzuwarten.


Ärgerliche Einzelfälle


Ganz bitter trifft es die Schüler der sogenannten landwirtschaftlichen Unternehmerschule in Niedersachsen, die nach wie vor kein Aufstiegs-BAföG bekommen. In dieser Doppelqualifikationsmaßnahme bilden Fachschule und Landwirtschaftskammer gemeinsam die Absolventen innerhalb von zwei Jahren zum staatlich geprüften Betriebswirt und zum Landwirtschaftsmeister aus. Da die Fachschulausbildung mit drei Tagen Unterricht/Woche und die Meisterfortbildung mit einem zusätzlichen Umfang von 200 Stunden jeweils die Zeitvorgaben für die Fortbildungsstufe 2 nicht erreichen, ist die Maßnahme nicht förderfähig,


Probleme gibt es auch bei Meisterkursen, die über zwei Jahre verteilt sind, aber in intensiven Drei- oder Sechs-Monatsblöcken unterrichtet werden. Diese Kurse erreichen die erforderliche Gesamtstundenzahl von 400 Unterrichtsstunden, aber nicht die vorgegebene „Fortbildungsdichte“ von durchschnittlich mindestens 18 Unterrichtsstunden pro Woche. Sie sind deshalb nicht förderfähig. Auch das neue Aufstiegs-BAföG löst dieses Problem nicht direkt, so Martin Lambers, Bildungsexperte beim Deutschen Bauernverband. Er betont jedoch, dass die Bundesregierung mit der Novellierung des Aufstiegs-BAföGs zugesagt habe, dieses Problem durch entsprechend klärende und praxisnahe Durchführungshinweise für die Bewilligungsstellen zu lösen.

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