Wer Wohngeld und ggf. einen Kinderzuschlag (siehe S. 46) bezieht, hat keinen Anspruch auf Hartz IV.
Andersherum haben Hartz IV-Bezieher keinen Anspruch auf Wohngeld und den Kinderzuschlag. Diese Leistungen schließen sich gegenseitig aus. Falls Sie aber z. B. Wohngeld beantragen, ist es durchaus möglich, dass das Wohngeldamt Sie darauf hinweist, dass Sie mit Hartz IV eventuell besser fahren.