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Wolf ins Jagdrecht?

Lesezeit: 2 Minuten

Die Wolfsbestände wachsen in Deutschland weiter ungebremst: Im Monitoringjahr 2019/2020 wurden deutschlandweit insgesamt 128 Wolfsrudel, 35 Paare und 10 Einzeltiere erfasst. Das geht aus den Erhebungen der Bundesländer hervor, die das Bundesamt für Naturschutz (BfN) und die Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (DBBW) Ende Oktober veröffentlichten. Im Jahr davor waren es „nur“ 105 Rudel, 41 Paare und zwölf Einzelwölfe. Die meisten Wolfsrudel lebten in Brandenburg (47), gefolgt von Sachsen (28) und Niedersachsen (23).


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Trotz dieser hohen Zahlen ist der Deutsche Jagdverband (DJV) der Meinung, das BfN rechne den Bestand weiterhin klein. Laut Literaturwerten für Europa leben pro Rudel etwa acht bis zehn Tiere. Nach DJV-Hochrechnungen kommt man dann bereits im Frühjahr 2020 auf rund 1800 Wölfe in Deutschland.


Anlässlich der Umweltministerkonferenz (UMK) Mitte November forderte das Aktionsbündnis Forum Natur (AFN) daher in einem Zehn-Punkte-Programm, dass alle Bundesländer in Wolfsverordnungen eine aktive Regulierung des Bestandes ermöglichen und den Wolf sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene in das Jagdrecht aufnehmen müssten. Der Bund müsse dazu den vorhandenen Spielraum in Artikel 16 der Fauna-Flora-Habitat-(FFH)-Richtlinie vollständig nutzen.


Die Ergebnisse der UKM allerdings zeigen, dass so schnell nichts passiert: Die Umweltminister plädierten zunächst einmal für die Einrichtung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe, die Werte für die Parameter eines günstigen Erhaltungszustandes des Wolfs ermitteln und bestimmen soll. Ergebnisse sollen erst bei der Konferenz im Frühjahr 2021 vorgelegt werden.


Kurz vor der UMK hatten die Fraktionen von SPD und CDU einen Entschließungsantrag in den niedersächsischen Landtag eingebracht, den Wolf ins Jagdrecht aufzunehmen. Das Bundesumweltministerium sieht bei diesem Ansinnen jedoch verfassungsrechtliche Bedenken. Das Ministerium verwies u.a. auf die unverändert geltende durchgängige Schonzeit für den Wolf.

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