Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Sonstiges

Stilllegung 2024 Agrardiesel-Debatte Bürokratieabbau

topplus Aus dem Heft

ZA zurück an Verpächter

Lesezeit: 1 Minuten

Wird in einer nachträglichen Zusatzvereinbarung zu einem Landpachtvertrag festgehalten, dass die Zahlungsansprüche (ZA) nach Ablauf der Pachtzeit auf den Verpächter zurück zu übertragen sind, ist das keine unangemessene Benachteiligung des Pächters.


Das Wichtigste aus Agrarwirtschaft und -politik montags und donnerstags per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

Zu diesem Urteil kam das Oberlandesgericht Rostock. Die strittige Klausel im Pachtvertrag lautete:


„…Mit Hinblick auf die neu zu verteilenden Prämienrechte ab 2015 sind Rechte, die der Pächter aufgrund der Bewirtschaftung der Pachtfläche unentgeltlich erwirbt, bei Beendigung des Pachtvertrages an den Verpächter oder eine dritte von ihm zu benennende Person unentgeltlich zu übertragen…“


Der Pächter argumentierte u.a., er habe die Klausel während der Laufzeit ohne Gegenleistung des Verpächters unterschreiben müssen und trotzdem habe der Verpächter die Pachtzeit nicht verlängert. Zudem könne sich der nächste Pächter neue ZA kaufen, ohne dass der Verpächter dadurch Nachteile habe. Diese Argumente ließen die Richter jedoch nicht durchgehen (AZ.: 14 U XV 10/17).

Die Redaktion empfiehlt

top + Letzte Chance: Nur noch bis zum 01.04.24

3 Monate top agrar Digital + 2 Wintermützen GRATIS

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.