Im Frühjahr steht erstmals nach zehn Jahren eine Landwirtschaftszählung an. Post bekommen alle Betriebe mit mehr als fünf Hektar LF oder z.B. 20 Schafen oder 0,5 ha Gemüse. Der zurzeit rund 50-seitige Fragebogen ist online auszufüllen. Alternativ können Sie sich die Fragen zuschicken lassen. Sie betreffen z.B. die bewirtschaftete Fläche, Tierbestände und Pachtpreise. Drücken können Sie sich nicht. Denn laut Agrarstatistikgesetz sind alle Betriebe auskunftspflichtig. Wer sich weigert, dem droht ein Bußgeld von bis zu 5000 €.
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Im Frühjahr steht erstmals nach zehn Jahren eine Landwirtschaftszählung an. Post bekommen alle Betriebe mit mehr als fünf Hektar LF oder z.B. 20 Schafen oder 0,5 ha Gemüse. Der zurzeit rund 50-seitige Fragebogen ist online auszufüllen. Alternativ können Sie sich die Fragen zuschicken lassen. Sie betreffen z.B. die bewirtschaftete Fläche, Tierbestände und Pachtpreise. Drücken können Sie sich nicht. Denn laut Agrarstatistikgesetz sind alle Betriebe auskunftspflichtig. Wer sich weigert, dem droht ein Bußgeld von bis zu 5000 €.