Mein Vater ist verstorben und meine Mutter erbt seinen Besitz. Zur Altersvorsorge haben sie Mietshäuser gebaut. Bei beiden ist mein Vater als Eigentümer im Grundbuch eingetragen. Nach Beurteilung der landwirtschaftlichen Buchstelle soll meine Mutter den Wert komplett versteuern, der über dem Freibetrag liegt. Meine Eltern hatten keinen Ehevertrag, führten also eine Zugewinngemeinschaft. Endet mit dem Tod nicht auch die Ehe, sodass meiner Mutter ein Zugewinnausgleich zusteht? Ist dieser von der Erbschaftsteuer befreit?
Mein Vater ist verstorben und meine Mutter erbt seinen Besitz. Zur Altersvorsorge haben sie Mietshäuser gebaut. Bei beiden ist mein Vater als Eigentümer im Grundbuch eingetragen. Nach Beurteilung der landwirtschaftlichen Buchstelle soll meine Mutter den Wert komplett versteuern, der über dem Freibetrag liegt. Meine Eltern hatten keinen Ehevertrag, führten also eine Zugewinngemeinschaft. Endet mit dem Tod nicht auch die Ehe, sodass meiner Mutter ein Zugewinnausgleich zusteht? Ist dieser von der Erbschaftsteuer befreit?
Ja. Mit dem Tod Ihres Vaters erhält Ihre Mutter eine Ausgleichsforderung aus der Beendigung der Zugewinngemeinschaft. Diese gilt als nicht steuerpflichtiger Erwerb und ist daher von der Erbschaftsteuer freigestellt.
Mehrfamilienhäuser, Barvermögen und Aktien sind steuerpflichtig. Eine weitergehende Vergünstigung sieht das Gesetz nicht vor. Wird dieses vererbt, steht dem überlebenden Ehepartner neben dem persönlichen Freibetrag von 500000 € auch ein Versorgungsfreibetrag von bis zu 256000 € zu. Bekommt Ihre Mutter eine Witwenrente, gelten Besonderheiten beim Versorgungsfreibetrag. In dem Fall sollten Sie sich an Ihren Steuerberater wenden.
StB Arno Ruffer, Landwirtschaftliche Buchstelle,Münster
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Mein Vater ist verstorben und meine Mutter erbt seinen Besitz. Zur Altersvorsorge haben sie Mietshäuser gebaut. Bei beiden ist mein Vater als Eigentümer im Grundbuch eingetragen. Nach Beurteilung der landwirtschaftlichen Buchstelle soll meine Mutter den Wert komplett versteuern, der über dem Freibetrag liegt. Meine Eltern hatten keinen Ehevertrag, führten also eine Zugewinngemeinschaft. Endet mit dem Tod nicht auch die Ehe, sodass meiner Mutter ein Zugewinnausgleich zusteht? Ist dieser von der Erbschaftsteuer befreit?
Mein Vater ist verstorben und meine Mutter erbt seinen Besitz. Zur Altersvorsorge haben sie Mietshäuser gebaut. Bei beiden ist mein Vater als Eigentümer im Grundbuch eingetragen. Nach Beurteilung der landwirtschaftlichen Buchstelle soll meine Mutter den Wert komplett versteuern, der über dem Freibetrag liegt. Meine Eltern hatten keinen Ehevertrag, führten also eine Zugewinngemeinschaft. Endet mit dem Tod nicht auch die Ehe, sodass meiner Mutter ein Zugewinnausgleich zusteht? Ist dieser von der Erbschaftsteuer befreit?
Ja. Mit dem Tod Ihres Vaters erhält Ihre Mutter eine Ausgleichsforderung aus der Beendigung der Zugewinngemeinschaft. Diese gilt als nicht steuerpflichtiger Erwerb und ist daher von der Erbschaftsteuer freigestellt.
Mehrfamilienhäuser, Barvermögen und Aktien sind steuerpflichtig. Eine weitergehende Vergünstigung sieht das Gesetz nicht vor. Wird dieses vererbt, steht dem überlebenden Ehepartner neben dem persönlichen Freibetrag von 500000 € auch ein Versorgungsfreibetrag von bis zu 256000 € zu. Bekommt Ihre Mutter eine Witwenrente, gelten Besonderheiten beim Versorgungsfreibetrag. In dem Fall sollten Sie sich an Ihren Steuerberater wenden.
StB Arno Ruffer, Landwirtschaftliche Buchstelle,Münster