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Zum Thema des Monats: „Düngeverordnung: Wohl alternativlos!“, top agrar 2/2015, S. 3 - Wir brauchen praxisnahe Düngeregeln

Lesezeit: 2 Minuten

Sehr geehrte Frau Moritz,


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in Ihrem Kommentar stellen Sie fest, es gäbe keine Alternative zur geplanten Düngeverordnung, weil „fast ein Drittel der Grundwasserkörper mit zu viel Nitrat belastet ist“. Bei diesem Wert geht es aber nur um die 170 Messstellen des Belastungsmessnetzes. Deutschland hat, im Gegensatz zu den anderen EU-Ländern, die darüber hinaus existierenden 700 Messstellen außer Acht gelassen.


Natürlich haben Sie recht, dass diese Nitratbelastung nicht hinnehmbar ist und die Politik Regelungen finden muss, diese Überbeanspruchung in bestimmten Regionen abzubauen. Andererseits sollte auch anerkannt werden, dass sich die N-Salden Jahr für Jahr verringert haben.


Problematisch sind die praxisfremden Regelungen im aktuellen Entwurf der Düngeverordnung. Zum Beispiel ist es außerordentlich schwierig, den Anteil der Leguminosen im Grünland abzuschätzen. Dies ist aber Voraussetzung für die Höhe der zugelassenen Stickstoffdüngung. Wenn der zulässige betriebliche N-Saldo (Kontrollwert) auf 30 kg reduziert wird, werden sich die Ackerbauern weigern, organischen Dünger einzusetzen, was nun wirklich nicht das Ziel sein kann.


Wir müssen danach streben, die Düngung soweit wie möglich zu optimieren. In diesem Sinne hoffe ich, dass wir die jetzt vorliegende Fassung noch mit alternativen Vorschlägen verbessern können. Eine Novellierung der aktuellen Düngeverordnung ist erforderlich. Sie muss aber so gestaltet werden, dass sie sowohl von den Landwirten als auch von den zuständigen Behörden umgesetzt werden kann. Unrealistische Anforderungen an die Düngungsplanung bringen weder der Umwelt noch den Grund- und Oberflächengewässern einen Nutzen.

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