Der Ehemann mag die Scheidung nicht verhindern können. Sein Vermögen kann er aber sichern, wenn er den Nachweis führt, dass er mit seinem Geld Flächen für den Betrieb der Ehefrau gekauft hat.
Im Übrigen gilt für die Vermögensauseinandersetzung bei Scheidungen eher das Sprichwort des persischen Dichters Rumi: „Es gibt einen Ort jenseits von richtig und falsch, da treffen wir uns.“