Herzlichen Dank, dass Sie immer wieder über die AFP-Förderung berichten. Die Übersicht 1 ist zwar richtig, aber speziell in Bezug auf Bayern missverständlich. Sie schreiben, dass in Bayern das maximale förderfähige Investitionsvolumen 750000 € beträgt. Nur aus einer Anmerkung erfährt man, dass dieser Betrag im Zeitraum 2014–2020 einmal ausgeschöpft werden kann. D.h. speziell für Bayern: Nur wenn mehrere Stallbauten innerhalb des Zeitraums gefördert würden, könnte man maximal 25–30% von 750000 € Förderung, sprich insgesamt max. 225000 € erhalten. Für uns Landwirte ist es aber wesentlich wichtiger, wie hoch die Förderung für eine Maßnahme, z.B. für einen Stallneubau, tatsächlich ist. Und da ist das Ergebnis für Bayern schon recht enttäuschend, da es hier eine weitere Einschränkung gibt: In Bayern beträgt das maximale Investitionsvolumen für eine Investition nur 400000 €. Der maximale Zuschuss beträgt somit nur 100000 € bzw. für Umsteller von Anbinde- auf Laufstallhaltung 120000 €. Dieser Betrag reicht für normale Maßnahmen nicht! Hohe Baukosten, viele Auflagen und eine magere Förderung sind der Grund dafür, dass das AFP für viele nicht mehr interessant ist!Josef Stadler, 83104 Tuntenhausen, Bayern
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