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Zuverdienst bei Rente und Bafög

Lesezeit: 1 Minuten

Da die Corona-Pandemie weiter anhält, gelten auch in 2021 verbesserte Hinzuverdienstmöglichkeiten für Früh-Rentner:


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  • Für Vorruheständler in der gesetzlichen Rentenversicherung liegt die Hinzuverdienstgrenze für das ganze Jahr 2021 bei 46060 €/Jahr statt bei ursprünglich 6300 €/Jahr.
  • Für Früh-Rentner der Alterskasse fällt die Zuverdienstgrenze für das Jahr 2021 komplett weg.


Diese verbesserten Hinzuverdienstmöglichkeiten gelten aber nicht für Erwerbsunfähigkeits- und Hinterbliebenenrenten.


Für Bafög-Empfänger gilt weiterhin, dass ihr Einkommen aus einem pandemiebedingten Einsatz in systemrelevanten Berufen komplett anrechnungsfrei bleibt – dies gilt bis zum offiziellen Ende der Pandemie.

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