Da die Corona-Pandemie weiter anhält, gelten auch in 2021 verbesserte Hinzuverdienstmöglichkeiten für Früh-Rentner:
Für Vorruheständler in der gesetzlichen Rentenversicherung liegt die Hinzuverdienstgrenze für das ganze Jahr 2021 bei 46060 €/Jahr statt bei ursprünglich 6300 €/Jahr.
Für Früh-Rentner der Alterskasse fällt die Zuverdienstgrenze für das Jahr 2021 komplett weg.
Diese verbesserten Hinzuverdienstmöglichkeiten gelten aber nicht für Erwerbsunfähigkeits- und Hinterbliebenenrenten.
Für Bafög-Empfänger gilt weiterhin, dass ihr Einkommen aus einem pandemiebedingten Einsatz in systemrelevanten Berufen komplett anrechnungsfrei bleibt – dies gilt bis zum offiziellen Ende der Pandemie.
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Da die Corona-Pandemie weiter anhält, gelten auch in 2021 verbesserte Hinzuverdienstmöglichkeiten für Früh-Rentner:
Für Vorruheständler in der gesetzlichen Rentenversicherung liegt die Hinzuverdienstgrenze für das ganze Jahr 2021 bei 46060 €/Jahr statt bei ursprünglich 6300 €/Jahr.
Für Früh-Rentner der Alterskasse fällt die Zuverdienstgrenze für das Jahr 2021 komplett weg.
Diese verbesserten Hinzuverdienstmöglichkeiten gelten aber nicht für Erwerbsunfähigkeits- und Hinterbliebenenrenten.
Für Bafög-Empfänger gilt weiterhin, dass ihr Einkommen aus einem pandemiebedingten Einsatz in systemrelevanten Berufen komplett anrechnungsfrei bleibt – dies gilt bis zum offiziellen Ende der Pandemie.
Anne Schulze Vohren, Frederic Storkamp, Anne Schulze Vohren, Anne Schulze Vohren, Anne Schulze Vohren, Maria Meinert, Gesa Harms, Gesa Harms, Gesa Harms, Anne Schulze Vohren, Gesa Harms, Bernhard Billermann, Bernhard Billermann