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Düngeverordnung: "Man nähert sich an"

Der 20%-Abschlag bei der Düngung in den roten Gebieten ist Hauptpunkt der Verhandlungen zur Verschärfung der Düngeverordnung. Beim gestrigen Bund-Länder Gespräch sprach sich eine Mehrheit dafür aus, diesen zu lockern und ihn nur noch betriebsbezogen anzusetzen. Eine wasserdichte Einigung der Bundesregierung gibt es aber trotzdem noch nicht.

Lesezeit: 3 Minuten

Das Spitzengespräch zur Düngeverordnung im Bundeslandwirtschaftsministerium ist gestern ohne eine konkrete Einigung zu Ende gegangen. „Man nähert sich an“, lautete die Botschaft aus dem BMEL nach der Runde. Zum Kern der Verhandlungen zählt der bisher geplante 20% Abschlag von der Düngung in den roten, mit Nitrat belasteten Gebieten. Das Bundeslandwirtschaftsministerium will diesen nicht mehr schlag- sondern betriebsbezogen ansetzen und Ausnahmen davon für extensive Betriebe und für Grünland erreichen. Das Bundesumweltministerium dementierte gegenüber top agrar, dass es dazu bereits eine Einigung der Bundesregierung gebe.

Ländermehrheit für betriebsbezogenen Düngeabschlag?

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Dennoch gibt es aus den Ländern seit dem Gespräch gestern das Signal, dass diese das BMEL dabei unterstützen. Laut der niedersächsischen Agrarminsiterin Otte-Kinast vertrat gestern eine Mehrheit der Konferenzteilnehmer die Ansicht, dass die Verringerung des Düngebedarfs um 20 Prozent betriebs- statt schlagbezogen in den nitratsensiblen Gebieten erfolgen müsse. „Das ist eine deutlich realistischere Variante als die bisher seitens des Bundes an die Kommission gemeldete, da die Betriebe damit im Rahmen der Fruchtfolge besser reagieren können“, sagte Otte-Kinast.Unterstützung aus Niedersachsen und anderen Ländern gibt es wohl auch für eine Regelung, mit der Betriebe bei Unterschreiten einer bestimmten Düngemenge pro Jahr von der 20% Auflage ausgenommen werden können. Im Raum steht ein Wert von 170 kg Stickstoff pro Hektar bezogen auf den Betriebsdurchschnitt. Davon würden insbesondere auch Grünlandbetriebe profitieren, berichtet Otte-Kinast.

Kompromiss soll im Juni stehen

Bis Juni wollen sich Bundeslandwirtschafts- und Bundesumweltministerium nun auf eine überarbeitete Version ihrer Vorschläge zur Verschärfung der Düngeverordnung einigen. Die Ministerinnen Klöckner und Schulze wollen dann gemeinsam diese persönlich beim Umweltkommissar Vella in Brüssel erläutern. Es bleibt abzuwarten, ob die EU-Kommission die Vorschläge akzeptieren wird oder ob sie weiteren Handlungsbedarf zur Umsetzung des EuGH-Urteils vom vergangenen Jahr einfordert, lautet eine oft geäußerte Einschätzung in den Ministerien.

EU hält neue Regeln für "unerlässlich"

In den vergangenen Tagen hatte die EU-Kommission ihren Druck auf Deutschland noch einmal erhöht, bald einen abgestimmten Regierungsentwurf zur Verschärfung der Düngeverordnung vorzulegen. Es sei „unerlässlich“, dass Deutschland die Einhaltung des EuGH-Urteils zur Nitratrichtlinie befolge, argumentierte sie. Andernfalls werde ein weiteres Strafverfahren gegen Deutschland eingeleitet. Außerdem drängt Brüssel darauf, dass der Zeitplan für die Umsetzung bis zum Frühjahr 2020 eingehalten wird.

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