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1.350 Euro Strafe wegen Tierarztbeleidigung

Weil ein 51-jähriger Milchviehhalter aus dem Raum Landsberg einen Veterinärarzt des Landratsamtes während einer Kontrolle wüst beschimpfte, muss er nun 1.350 Euro Strafe zahlen.

Lesezeit: 2 Minuten

Weil ein 51-jähriger Milchviehhalter aus dem Raum Landsberg einen Veterinärarzt des Landratsamtes während einer Kontrolle wüst beschimpfte, muss er nun 1.350 Euro Strafe zahlen.

 

Der Landwirt ist allerdings kein unbeschriebenes Blatt, sondern wurde wegen massiver Verstößen gegen den Tierschutz schon des Öfteren verurteilt und hatte sich dabei stets lautstark mit Kraftausdrücken zu Wort gemeldet, berichtet die Augsburger Allgemeine. Daher fand besagte Kontrolle auch in Anwesenheit von zwei Polizisten statt, was den Tierhalter wohl zusätzlich auf die Palme brachte.


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Wie der Veterinär angab, soll ihn der aufgebrachte Landwirt einmal gar mit der Faust gegen die Brust geschlagen haben. Er habe sich schon viel gefallen lassen, sagte der Tierarzt als Zeuge im Gerichtssaal. Irgendwann sei das Maß jedoch voll. Für ihn sei das am Morgen des 20. April der Fall gewesen. Der Landwirt habe mit Messer und Mistforke im Stall gestanden und schwere Beleidigungen ausgerufen.


Der Bauer wiederum ist nach Angaben der Zeitung der Ansicht, die Veterinäre des Landratsamtes hätten ihn ruiniert. Er sagte dies mehrmals im Laufe der Hauptverhandlung und entschuldigte sich erst nach dringender Aufforderung des Richters, jedoch ohne Reue zu zeigen, heißt es.


Vorgeworfen wurden dem Landwirt einige Missstände bei der Tierhaltung. Kälber hätten beispielsweise kein Wasser bekommen und Boxen seien zu klein gewesen. Nach Meinung des Veterinäramts sind jetzt eine Reihe baulicher Maßnahmen notwendig, um zu einem geordneten Betriebsablauf zu kommen. Das Amt hat für den Landwirt aber auch einen Vertragsentwurf erarbeitet, das ihm Hilfestellung bei einer geordneten Auflösung geben soll. Das lehnt der Landwirt ab.


Die Geldbuße für die Beleidigung hat der Richter auf lediglich 90 Tagessätze zu je 15 Euro festgelegt und nicht auf 120 Tagessätze zu 15 Euro, was möglich gewesen wäre. So will das Gericht vermeiden, dass der Angeklagte als vorbestraft gilt, was ihm bei der späteren Jobsuche große Probleme bereiten würde.  

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