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10,8 % der Lebensmittel-Proben in NRW beanstandet

Die Beanstandungen bei den amtlichen Lebensmittelkontrollen in NRW sind im vergangenen Jahr wieder leicht angestiegen. Das ist das Ergebnis der jährlichen Bilanz der Lebensmittel- und Bedarfsgegenständeüberwachung, die das Düsseldorfer Verbraucherschutzministerium jetzt veröffentlichte.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Beanstandungen bei den amtlichen Lebensmittelkontrollen in NRW sind im vergangenen Jahr wieder leicht angestiegen. Das ist das Ergebnis der jährlichen Bilanz der Lebensmittel- und Bedarfsgegenständeüberwachung, die das Düsseldorfer Verbraucherschutzministerium jetzt veröffentlichte.


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Demnach mussten 2015 etwa 10,8 % der Lebensmittelproben durch die amtlichen Kontrolleure beanstandet werden. Im Vorjahr lag die Beanstandungsquote bei 9,5 %. Verbraucherschutzminister Johannes Remmel forderte daher von den Lebensmittelbetrieben größere Anstrengungen, um die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten. "Die Beanstandungsquoten liegen in Deutschland seit Jahren auf einem gleichbleibend hohen Niveau. Andere Länder wie Dänemark haben die Zahlen deutlich verbessern können", mahnte der Minister an.


Lebensmittel- und Bedarfsgegenständeüberwachung 2015


2015 wurden insgesamt 85.577 Lebensmittelproben untersucht, insgesamt 9.216 Proben erfüllten nicht die gesetzlichen Anforderungen. Wie in den Vorjahren gab es die häufigsten Beanstandungsgründe bei Verstößen gegen Kennzeichnungsvorschriften. An zweiter Stelle stehen sogenannte Irreführungs-Tatbestände, bei denen Verbraucher durch Angaben auf der Verpackung oder durch die Zusammensetzung der Lebensmittel getäuscht wurden.


Bei Milchprodukten waren 114 von 382 (30 %) der beanstandeten Proben wegen mikrobiologischer Verunreinigungen nicht zum Verzehr geeignet. Bei Fleisch, Fleischerzeugnissen und Wurstwaren waren es 148 der beanstandeten 2.426 Proben (6,0 %). Bei Nährstoffkonzentraten und Ergänzungsnahrungen wurden 84 von 192 beanstandeten Proben (44 %) sowie 22 der 52 beanstandeten Proben (42 %) der Säuglings- und Kleinkindernahrung wegen unzulässiger gesundheitsbezogener Angaben beurteilt.


Einzelergebnisse


Brote/Kleingebäck: 2.094 Proben untersucht, 281 Proben (13,4 Prozent) beanstandet (Vergleich zum Vorjahr 2014: 9,0 Prozent)


Feine Backwaren: 5.217 Proben untersucht, 619 Proben (11,9 Prozent) beanstandet (Vergleich zum Vorjahr 2014: 8,4 Prozent)


Fleisch/Fleischerzeugnisse/Wurstwaren: 18.086 Proben untersucht, 2.426 Proben (13,41 Prozent) beanstandet (Vergleich zum Vorjahr 2014: 11,9 Prozent)

Fisch/Fischerzeugnisse: 2.504 Proben untersucht, 352 Proben (14,1 Prozent) beanstandet (Vergleich zum Vorjahr 2014: 10,7 Prozent)


Krusten,- Schalen-, und Weichtiere und Erzeugnisse: 798 Proben untersucht, 136 Proben (17 Prozent) beanstandet (Vergleich zum Vorjahr 2014: 16,3 Prozent)


Fette + Öle: 2.532 Proben untersucht, 242 Proben (9,6 Prozent) beanstandet (Vergleich zum Vorjahr 2014: 9,9 Prozent)


Konfitüren/Gelees/Marmelade/Fruchtzubereitung: 683 Proben untersucht, 121 Proben (17,7 Prozent) beanstandet (Vergleich zum Vorjahr 2014: 15,8 Prozent)


Diätetische Lebensmittel: 297 Proben untersucht, 44 Proben (14,8 Prozent) beanstandet (Vergleich zum Vorjahr 2014: 20,6 Prozent)


Nährstoffkonzentrate/Ergänzungsmittel: 858 Proben untersucht, 192 Proben (22,4 Prozent) beanstandet (Vergleich zum Vorjahr 2014: 31,2 Prozent)

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