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12 Stück Damwild in Gehege gerissen

Im Damwild-Gehege der Agrargenossenschaft Großdobritz bei Meißen sind zwölf Tiere gerissen worden. Das Landratsamt prüft derzeit in einem Gutachten, ob es sich um einen Wolfsangriff handelt. Sprecherin Kerstin Thöns sagte MDR SACHSEN, ein Angriff eines oder mehrerer Wölfe könne nicht ausgeschlossen werden.

Lesezeit: 2 Minuten

12 tote Damwildkälber hat die Agrargesellschaft Großdobritz bei Meißen zu beklagen. Sehr wahrscheinlich sind sie von einem oder mehreren Wölfen gerissen worden, berichtet MDR Sachsen. Gutachter des Landratsamtes hätten an zwei Stellen Durchbrüche durch den Zaun festgestellt, das Gutachten wird in den nächsten Tagen erwartet.


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Unwahrscheinlich ist ein Wolfsangriff nicht. Im Landkeis Meißen sind fünf Wolfsfamilien bekannt. Sie haben schon mehrfach Schafe gerissen. Die Jäger in Sachsen hatten deshalb schon in einem Offenen Brief an den Landtag in der "Bautzener Erklärung" das Wolfsmanagement als gescheitert bezeichnet. Die Anzahl der Wölfe in Sachsen betrage ein Vielfaches der verträglichen Populationsdichte. Der Vize-Präsident des Landesjagdverbandes Norman Härtner sagte MDR SACHSEN, in der Lausitz kämen 160 Wölfe auf 13.000 Quadratkilometer. "Internationale Wissenschaftler empfehlen ein Wolfspaar auf 2.000 Quadratkilometer", so Härtner.


Er fordert zusammen mit Initiative Wolfsgeschädigter Bürger und dem Verein Sicherheit und Artenschutz, Wolf-Haushund-Hybriden, die die Scheu vor Menschen verloren haben, zum Abschuss freizugeben. Der Wolf soll zudem in das Jagdrecht aufgenommen werden, der "ungebremste Populationszuwachs" soll durch "eine angemessene Bejagung" begrenzt werden.


Bereits Mitte November hatten verschiedene Verbände , darunter die Landesarbeitsgemeinschaft der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer in Sachsen (LAGJE), der sächsische Landesbauernverband und der Verband der Grundstückseigentümer einen Forderungskatalog zum Schutz vor dem Wolf vorgelegt. Der MDR fasst das Papier so zusammen:

  • strikte Begrenzung der Wolfsregionen auf äußerst dünn besiedelte Gebiete wie ehemalige Tagebaue oder Truppenübungsplätze, Abschuss von Wölfen, die diese Territorien verlassen
  • regionale Bestandsobergrenzen in Wolfsregionen unter Beachtung der Nutztierhaltung
  • überhöhte Populationsdichten des Wolfes zum Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere und wild lebender Tierarten reduzieren
  • Wölfe der Natur entnehmen, die sich an geschützten Nutztieren vergreifen und sich häufig landwirtschaftlichen wie auch Wohnsiedlungen nähern
  • 100-prozentige und unbürokratische Entschädigung für Herdenschutzmaßnahmen und Schäden durch Wolfsübergriffe in der Nutztierhaltung
  • eine vom Freistaat Sachsen finanzierte Versicherung gegen Schäden, die durch Ausbrüche von Herden aus gesicherten Weiden in begrenzten Wolfsregionen entstehen

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