Das Amtsgericht Vechta hat am Montag einen früheren Landwirt aus dem Kreis Osnabrück zu 2.700 Euro Geldstrafe wegen Tierquälerei verurteilt. Die Staatsanwaltschaft warf dem 60-Jährigen vor, im Februar und März 2016 Legehennen in Ställen in Damme und Lohne im Kreis Vechta nur unzureichend versorgt zu haben. 5600 Hennen verhungerten und verdursteten.
Die Richter sahen es laut Nordwest-Zeitung als erwiesen an, dass der Mann vorsätzlich gegen das Tierschutzgesetz verstoßen habe. Aus wirtschaftlicher Not habe er kein Futter mehr kaufen können, vor der Situation aber den Kopf in den Sand gesteckt, sagte die Richterin. Die Folgen hätten ihm allerdings klar sein müssen. „Jedes Kind weiß, was passiert, wenn man Tieren nichts zu trinken und zu futtern gibt“, sagte die Richterin.
Veterinäre des Landkreises Vechta hatten im Februar und März vergangenen Jahres in zwei von dem Mann gepachteten Ställen zusammen schätzungsweise 5600 verendete Tiere entdeckt. Die Futtersilos und Futterautomaten seien komplett leer gewesen. „Wir haben unzählige tote Tiere gesehen“, sagte die Tierärztin. Die überlebenden Tiere seien vom Angeklagten zuvor zum Schlachthof transportiert worden. Insgesamt habe der Landwirt mehr als 17 000 Hühner in den Ställen gehabt. Der Angeklagte sei weder telefonisch noch schriftlich erreichbar gewesen, sagte die Veterinärin. Inzwischen habe der Kreis ein Tierhaltungsverbot gegen den Mann ausgesprochen.
Sein Mandant, der sich vor einem anderen Amtsgericht derzeit unter anderem wegen Insolvenzverschleppung verantworten muss, sei angesichts der wirtschaftlichen Probleme „kopflos gewesen“, sagte sein Verteidiger. In dem entsprechenden Zeitraum seien die Eierpreise sehr niedrig gewesen. „Er hat das nicht mit Absicht getan“, sagte der Rechtsanwalt.