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70-Tage-Regelung für Saisonarbeiter gilt nun dauerhaft

Der Bundesrat hat heute auch für die dauerhafte Einführung der 70-Tage-Regelung für Saisonarbeiter gestimmt. Die Entfristung soll insbesondere Sonderkulturbetrieben in der Landwirtschaft Arbeitskräfte sichern. Landwirtschaftsministerin Klöckner begrüßte die Zustimmung als gutes Zeichen für die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Anbauer.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Anhebung der Zeitgrenzen für eine sozialversicherungsfreie kurzfristige Beschäftigung auf 70 Tage gilt nun dauerhaft. Dem hat nun auch der Bundesrat in seiner letzten diesjährigen Sitzung am heutigen Freitag zugestimmt. Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner begrüßte die Zustimmung: „Unser Einsatz hat sich gelohnt: Besonders Sonderkulturbetriebe sind auf Saisonarbeitskräfte angewiesen“, sagte sie. Die Betriebe hätten nun bessere Chancen, qualifizierte Arbeitskräfte für die ganze Saison zu gewinnen.

Für ausländische Saisonarbeitskräfte bleibe es attraktiv, für eine Saisontätigkeit nach Deutschland zu kommen, schätzte Klöckner ein. Die Entfristung hält sie daher für ein „wichtiges Zeichen für unsere Landwirte“, damit der Anbau von Wein, Obst und Gemüse in Deutschland angesichts steigender Lohnkosten weiterhin international wettbewerbsfähig bleibe.

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Um etwaigen Problemen insbesondere bei der Saisonarbeit durch die Einführung des Mindestlohns im Jahr 2015 begegnen zu können, wurden die Zeitgrenzen für eine sozialversicherungsfreie Beschäftigung übergangsweise von zwei auf drei Monate angehoben. Die nun unbefristete Erhöhung der Zeitgrenzen auf 70 Tage ist Teil des umfangreichen Gesetzes zur Stärkung der Chancen für Qualifizierung und für mehr Schutz in der Arbeitslosenversicherung (Qualifizierungschancengesetz), welches der Deutsche Bundestag am 30. November beschlossen hat.

Wird eine Beschäftigung an nicht mehr als 70 Arbeitstagen oder nicht mehr als drei Monaten innerhalb des Kalenderjahres ausgeübt und handelt es sich nicht um eine berufsmäßige Ausübung, spricht man von einer kurzfristigen Beschäftigung. Bei der kurzfristigen Beschäftigung liegt in allen Sozialversicherungszweigen Versicherungsfreiheit vor. Seit Einführung der 70-Tage-Regelung wurden laut dem BMEL keine sozialpolitisch bedenklichen Entwicklungen festgestellt. Die Anzahl der kurzfristigen Beschäftigungen habe sich in diesem Zeitraum kaum verändert, teilt das BMEL mit.

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