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AbL sieht noch diverse Probleme bei Özdemirs Tierhaltungskennzeichnung

Die AbL bedauert, dass das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz kaum die vorliegenden Empfehlungen der Borchert-Kommission aufgreift. So werde das Tierwohl nicht gesteigert.

Lesezeit: 2 Minuten

Aus Sicht der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) bringt der Vorschlag zur Tierhaltungskennzeichnung von Bundesagrarminister Cem Özdemir das Tierwohl nicht voran und biete keine Perspektiven für die Betriebe.

Der Referentenentwurf des Agrarministeriums für ein Tierhaltungskennzeichnungsgesetz nimmt aus AbL-Sicht weder die Breite der tierhaltenden Betriebe beim Umbau mit, noch bekommt die Verbraucherschaft Lebensmittel mit deutlich mehr Tierwohl auf den Teller.

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Die Pläne, die die Borchert-Kommission als branchenübergreifenden Konsens entwickelt hatte, seien viel weiterreichender und zukunftsweisender. Sie müssten dringend in dem Gesetz aufgegriffen werden, sagt der AbL-Vorsitzende Martin Schulz.

Beispiel Schwein: Wichtige Empfehlungen ignoriert

„Wir Bauern wollen Tierwohl verbessern. Aber mit diesem Gesetzentwurf bekommen wir keine Grundlage dafür. Damit werden wir nicht das Ziel einer gesellschaftlich akzeptierten Tierhaltung erreichen. Die Frage des Kupierens der Schweineschwänze oder Stroh als Einstreu- und Beschäftigungsmaterial sollen beispielsweise keine Rolle spielen. Das heißt, die Tiere können – auch in den höheren Stufen einer Tierhaltungskennzeichnung – auf Vollspalten stehen“, so Schulz.

Zudem sei in dem Gesetzentwurf nur die Schweinemast berücksichtigt nicht aber die Sauenhaltung. Damit wäre fast die Hälfte des Schweinelebens von der Kennzeichnung ausgenommen. „Aber den Verbrauchern wird mit dem Label auf dem Endprodukt suggeriert, das Tier wäre von der Geburt bis zur Schlachtung in der entsprechenden Haltungsform gehalten worden“, kritisiert der Landwirt. Um Verbrauchertäuschung zu vermeiden, müsse die Sauenhaltung umgehend eingebunden werden. Außerdem fordert er Minister Özdemir auf, neben Platz noch weitere Tierwohlkriterien aufzunehmen.

Biobetriebe automatisch in höchste Stufe einsortiert

Martin Schulz prangert zudem an, dass Betriebe, die nach der EU-Bio-Richtlinie wirtschaften, automatisch in die höchste Stufe der Tierhaltungskennzeichnung eingeordnet werden sollen, obwohl Programme wie Neuland oder Tierschutzlabel zum Teil mehr Tierwohl bringen. Diese konventionellen Programme könnten die höchste Kennzeichnungsstufe nicht erreichen.

„Es ist zu befürchten, dass sie durch die Benachteiligung in der Labeleinstufung über kurz oder lang vom Markt gedrängt werden. Die Finanzierung der höheren Kosten für die tierhaltenden Betriebe ist absolut unzureichend geklärt.“

Die AbL fordert, die vorhandene 1 Mrd. € für die Betriebe mittels Verträge langfristig und verbindlich einzusetzen und damit neben Investitionskosten auch laufende Kosten zu bezahlen. So ausgestaltet wäre das zumindest ein guter Einstieg für eine notwendige umfängliche Finanzierung nach den Borchert-Plänen.

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