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Absatzfonds: Jetzt gibt es Geld zurück

In die Rückerstattung der Absatzfondsbeiträge kommt langsam Bewegung. Landwirte sollten sich aber von Ihren Abnehmern nicht vorschnell abspeisen lassen, rät Dr. Frank Greshake von der Landwirtschaftskammer NRW.

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In die Rückerstattung der Absatzfondsbeiträge kommt langsam Bewegung. Landwirte sollten sich aber von Ihren Abnehmern nicht vorschnell abspeisen lassen, rät Dr. Frank Greshake von der Landwirtschaftskammer NRW. Wie er im Wochenblatt Westfalen-Lippe schreibt, wissen die Flaschenhalsbetriebe offiziell seit Ende Februar bescheid, dass die Bundesanstalt für Landwirtschaft auf die Gelder ab dem 1.9.2008 verzichtet. Damit können schon mal alle Absatzfondsgebühren für diesen Zeitraum an die Lieferanten zurückerstattet werden. Dies gilt laut Dr. Greshake auch ausdrücklich dann, wenn auf der Abrechnung an den Landwirt die Absatzfondsbeiträge nicht explizit ausgewiesen wurden, sondern z.B. bei Schlachtabrechnungen in den Vorkosten enthalten waren.


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An die Umsatzsteuer denken


Rückzahlungspflichtig ist immer das Unternehmen, von dem der Landwirt seine Abrechnung erhalten hat. Der Schlachtkonzern Vion hat letzte Woche seinen Lieferanten bereits Abrechnungen mit Aufstellung der einzelnen landwirtschaftlichen Betriebe zukommen lassen. Somit kann jeder Vermarkter dem Primärerzeuger eine exakte Abrechnung über die Rückzahlung erstellen. Auf den Abrechnungen wurde der Absatzfondsbetrag mit den sonstigen Vorkosten nach den Nettoerlösen abgezogen und auf den verbliebenen Betrag die Umsatzsteuer \- 7 oder 10,7 % - aufaddiert. Daraus resultiert, dass bislang dem landwirtschaftlichen Erzeuger nicht nur der Absatzfondsbeitrag, sondern zusätzlich die darauf entfallende Umsatzsteuer abgezogen wurde. Landwirte sollen deshalb darauf achten, dass sie nicht nur den Absatzfondsbeitrag, sondern zusätzlich die ihnen zustehende Umsatzsteuer zurückerhalten, so der Berater.


Aufpassen: Die Flaschenhalsbetriebe könnten tricksen


Ein gänzlich unerfreuliches Thema seien allerdings die Widersprüche gegen die Absatzfondsbeiträge aus Zeiten vor dem 1. September 2008, fährt Dr. Greshake fort. Fakt ist: Die BLE hat mittlerweile jenen Unternehmen, die in früheren Zeiten zeitweilig Widerspruch eingelegt haben, ihre Forderungen bestätigt und zum Teil schon zurückbezahlt. Viele Millionen Euro müssen da in nächster Zeit verteilt werden. Im Umgang mit der Angelegenheit scheinen Teile der abnehmenden Hand die diffuse Informationslage ausnutzen zu wollen. Verschickt werden z.B. vorbereitete Abwehrschreiben, in denen argumentiert wird, man habe die zwischenzeitlich eingelegten Widersprüche nachträglich zurückziehen müssen. Wenn das tatsächlich so war, bekommt der Abnehmer, z.B. der Schlachtbetrieb, tatsächlich kein Geld zurück, das er den Landwirten weiterreichen müsste \- es sei denn, der einzelne Landwirt hätte ausdrücklich den Widerspruch gegen den Abgabenbescheid verlangt. Heute ist die Lage aber so, dass kein Landwirt weiß, was in der Rechtsabteilung des Abnehmers seinerzeit unternommen oder unterlassen wurde. Denkbar wäre auch dieser Fall: Der Flaschenhalsbetrieb hat die Einsprüche aufrechterhalten, die Landwirte aber im Unklaren gelassen. Wenn jetzt eine Rückzahlung ansteht, ist die Versuchung groß, das Geld im Unternehmen zu belassen statt es auszuzahlen. Landwirte sind daher gut beraten, von ihrem Abnehmer im Zweifelsfall eine verbindliche Erklärung darüber zu fordern, für welchen Zeitraum Absatzfondsbeträge zurückerstattet wurden oder werden. Die Richtigkeit der Angaben kann dann später überprüft werden, so der Fachmann.


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