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Abschluss der EU-Ökoverordnung erst im Frühling 2018

Wie erwartet hat der Agrarausschuss des Europäischen Parlamentes (EP) am Mittwoch der Reform der EU-Ökoverordnung zugestimmt. Die abschließenden Voten im Plenum des EP und im EU-Agrarrat finden allerdings erst im Frühling 2018 statt. Erst dann herrscht Gewissheit, was ab 2021 gelten wird.

Lesezeit: 3 Minuten

Wie erwartet hat der Agrarausschuss des Europäischen Parlamentes (EP) am Mittwoch der Reform der EU-Ökoverordnung zugestimmt. Die abschließenden Voten im Plenum des EP und im EU-Agrarrat finden allerdings erst im Frühling 2018 statt. Erst dann herrscht Gewissheit, was ab 2021 gelten wird.


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Nachdem die EU-Mitgliedstaaten am Montag mit Mehrheit für die Reform des EU-Biorechts gestimmt haben, ist der Agrarausschuss des EP dem Votum am heutigen Mittwoch gefolgt. Die beiden Voten gelten als Vorentscheidung für den derzeitigen Entwurf der neuen EU-Ökoverordnung. Bis Gewissheit über die neuen Regeln herrschen kann, vergeht allerdings noch einige Zeit. Die für das Inkrafttreten notwendige Zustimmung des gesamten Plenums des EP ist erst für den April 2018 geplant, heißt es heute in Brüssel. Außerdem braucht die Ökoverordnung für ihre Gültigkeit auch noch die offizielle Zustimmung des EU-Agrarrates, also der EU-Agrarminister. Die ist nach dem derzeitigen Zeitplan sogar erst für Mai oder Juni 2018 geplant. Inkrafttreten würde das neue Biorecht dann zum 1. Januar 2021.


Mit den beiden Zustimmungen von dieser Woche ist nach drei Jahren Verhandlungen ein Zwischenstand erreicht. Wie der Endstand aussehen wird, hängt nun an der Ausformulierung der Durchführungsrechtsakte, die bis zur Verabschiedung im Frühling 2018 vorliegen sollen. Gerade in Deutschland ist die Reform der EU-Ökoverordnung in ihrer jetzigen Form noch umstritten. Das Bundeslandwirtschaftsministerium, die Länderagrarminister und auch die Ökoverbände fürchten unzumutbare Hürden für die hiesigen Ökolandwirte. Dabei geht es immer noch um die Haftung für Pflanzenschutzmittelrückstände etwa durch Abdrift von konventionellen Feldern. Die Ökoverbände hoffen daher weiterhin auf Klarstellungen in den Durchführungsrechtsakten. Die EU-Kommission, die die Reform der Ökoverordnung angeschoben hatte, zeigte sich am Mittwoch hingegen erleichtert, über die Zustimmung im Agrarausschuss des EP. Er begrüße die positiven Stimmen, sagte EU-Agrarkommissar Phil Hogan.


Der agrarpolitische Sprecher der Grünen im Europäischen Parlament und Berichterstatter für die Öko-Verordnung, Martin Häusling, äußerte sich erleichtert über die Zustimmung im Agrarausschuss. „Ich sehe in der künftigen Verordnung einen enormen Fortschritt für die ökologisch arbeitenden Landwirte, aber für die Bio-Lebensmittelbranche insgesamt und nicht zuletzt natürlich für den Verbraucher“, sagte er. Er ist zufrieden mit dem Passus zur den Pflanzenschutzmitteleinträgen. Es gehe darum, „dass die Landwirte, aber auch die Verarbeiter ihre Öko-Ware besser vor ungewollten Kontaminationen durch Pestizide aus der konventionellen Landwirtschaft bewahrt“ würden, sagte er am Mittwoch. Außerdem werde der Öko-Markt von den neuen Importregelungen profitieren, ist Häusling überzeugt. Das künftige Reglement werde dafür sorgen, dass Importe zweifelhafter Herkunft unmöglich werden, da die europäischen Anbauregelungen auch für Einfuhren aus Drittstaaten gelten.


Mit dem neuen Regelwerk geht laut Häusling zudem ein langgehegter Wunsch der Branche nach Abweichung vom sonst üblichen Saatgutrecht in Erfüllung. Bio-Saatgut müsse nicht länger Industrie-freundlichen Kriterien etwa zur Gleichförmigkeit Stand halten. „Damit ist endlich der Weg frei für die kommerzielle Verwendung alter Landsorten, die nunmehr frei vermarktet werden dürfen“, so Häusling.

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