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AEF: "Neue Düngeverordnung wichtiger Baustein für Gesellschaftsvertrag"

Für das Agrar- und Ernährungsforum Oldenburger Münsterland kann die neue Düngeverordnung ein Teil des notwendigen Gesellschafftsvertrag sein, wenn die Mängel behoben sind.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Ende März vom Bundesrat beschlossene Düngeverordnung kann ein Baustein für einen Gesellschaftsvertrag für eine zukunftsfähige Landwirtschaft in Deutschland sein. Davon ist der Vorsitzende des Agrar- und Ernährungsforums Oldenburger Münsterland (AEF), Uwe Bartels, überzeugt.

Die fachlichen Mängel der Verordnung müssten jedoch dazu noch in den nächsten drei Monaten behoben werden. "Der Konsens ist dringender denn je. Ich kann allen Beteiligten nur empfehlen, sich unverzüglich konstruktiv an der inhaltlichen Ausarbeitung der bundeseinheitlichen Verwaltungsvorschrift des Bundes zu beteiligen, die in den nächsten drei Monaten den Ländern im Ergebnis vorliegen muss. Darin werden die von den Ländern im Bundesratsverfahren durchgesetzten Regelungen sowie die Zusagen der Bundesregierung für die Ausweisung der Roten Gebiete festgelegt. So zum Beispiel die bundesweit verpflichtende Binnendifferenzierung anhand von Emissionsdaten und damit eine verursacherbezogene Ausweisung der besonders mit Nitrat und Phosphat belasteten Gebiete", erklärte Bartels am Freitag.

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Mit diesen neuen Eckdaten müssten dann die Bundesländer ihre bereits festgelegten Roten Gebiete überprüfen und neu festlegen. In Ergänzung dazu käme die in Niedersachsen bereits laufende Überprüfung des Messstellennetzes. Diese Erkenntnisse sollen bei der Nachjustierung der Roten Gebiete berücksichtigt werden.

Auch diese in Zuständigkeit der Länder liegenden Arbeitsschritte sollten aufmerksam und konstruktiv von den Landwirten begleitet werden, meint der AEF-Vorsitzende.

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