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Aeikens: Nachschärfung der Düngeverordnung ist „alternativlos“

Ein Nachschärfen der Düngeverordnung ist laut Staatssekretär Dr. Hermann Onko Aeikens vom Bundeslandwirtschaftsministerium „alternativlos“. Für eine bessere Verteilung von Gülle zwischen Tierhaltungs- und Ackerbaugebieten solle es ein Bundesgülleprogramm geben.

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„Wir wissen, dass es zu Härten führen wird“, sagte Aeikens Anfang der Woche auf der Mitgliederversammlung der Union der Deutschen Kartoffelwirtschaft (Unika) in Berlin. Zugleich teilte er mit, dass das Bundeslandwirtschaftsministerium an einem „Bundesgülleprogramm“ zur Verbesserung der Lagerkapazitäten und dem verstärkten Abfluss des organischen Düngers in Richtung Ackerbaubetriebe arbeite.

Aeikens wies darauf hin, dass das Agrarressort eine neue Kompromissformel nach Brüssel gesandt habe, um ein zweites Vertragsverletzungsverfahren gegen die Nitratrichtlinie abzuwenden. Diese würde zu einem möglichen täglichen Strafgeld in Höhe von etwa 800 000 Euro führen.

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Vorgesehen ist gemäß der in Brüssel vorgelegten Vorschläge zum einen, den bislang geforderten Nährstoffvergleich durch eine Aufzeichnungspflicht über die aufgebrachten Düngermengen zu ersetzen, um so die Einhaltung des ermittelten Düngebedarfs besser zu kontrollieren. Zum anderen soll es zusätzliche Maßnahmen in nitratbelasteten Gebieten geben.

Indes appellierte der Präsident des Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverbandes (WLV), Johannes Röring, an die EU-Kommission, „die Realität auf den Betrieben im Auge zu behalten“. Die erst im Mai 2017 grundlegend novellierte Düngeverordnung müsse die Chance erhalten, ihre erwartete positive Wirkung zu zeigen. „Unsere Bauern brauchen politische Verlässlichkeit und Planungssicherheit im Düngerecht“, stellte Röring klar. Die Umsetzung der neuen Düngeverordnung verlange den Betrieben bereits viel ab. Der WLV kündigte an, in den jetzt anstehenden Beratungen darauf zu drängen, dass der Grundsatz der bedarfsgerechten Düngung im Düngerecht aufrechterhalten werde.

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