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Aeikens prangert unfairen Wettbewerb auf dem Zuckermarkt an

Die Lage auf dem Zuckermarkt wird für deutsche Anbauer immer angespannter. Das liegt auch daran, dass manche EU-Länder das Verbot der Neonikotinoide ignorieren und Notfallzulassungen erteilt haben. Zudem gewähren manche Staaten hohe gekoppelte Flächenzahlungen von über 500 Euro je Hektar bei Zuckerrüben. Dagegen protestiert jetzt die Bundesregierung.

Lesezeit: 3 Minuten

In einem Brief an die EU-Kommission weist Agrar-Staatssekretär Dr. Hermann Onko Aeikens auf die aktuell äußerst angespannte Lage auf dem Zuckermarkt hin. Wie er dem Generaldirektor Landwirtschaft, Jerzy Bogdan Plewazum, schreibt, sei die Bundesregierung ernsthaft besorgt über den unfairen Wettbewerb im europäischen Binnenmarkt.

So gebe es zwei Entwicklungen, die dem Grundgedanken des Binnenmarktes zuwiderlaufen: die wettbewerbsverzerrenden gekoppelten Direktzahlungen in einigen Mitgliedstaaten und die Notfallzulassungen für die verbotenen Neonikotinoide. „Die freiwillig gekoppelten Zahlungen führen in bestimmten Fällen zu einer erheblichen Störung der Märkte; dies betrifft Ackerkulturen und hier insbesondere die Zuckerrüben“, so Aeikens.

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Er verweist auf eine Studie der Universität Wageningen, wonach auch in Mitgliedstaaten mit bereits wettbewerbsfähigen Standorten sehr hohe gekoppelte Flächenzahlungen von über 500 Euro je Hektar bei Zuckerrüben gewährt werden. Die Auswirkungen auf die Märkte und die dadurch bedingten Verzerrungen der relativen Wettbewerbsfähigkeit der Standorte seien insbesondere dann besonders nachteilig, wenn einzelne Mitgliedstaaten mit hohen Marktanteilen gekoppelte Zahlungen auf bestimmte Kulturen konzentrieren.

„Die durch die Praxis bestimmter gekoppelter Zahlungen verursachten Marktverzerrungen gehen zu Lasten der anderen Erzeugerländer in der EU und tragen im Fall Deutschlands bereits konkret zu einer Gefährdung des Anbaus und der Unternehmen im Zuckersektor bei. Gekoppelte Zahlungen mit derartigen Auswirkungen stehen daher ganz eindeutig nicht mit den anderen Maßnahmen und Politiken der Union im Einklang, wie es Artikel 52 Absatz 8 der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 vorsieht“, kritisiert der Staatssekretär aus dem Bundeslandwirtschaftsministerium.

Angesichts der bisherigen Erfahrungen habe er kein Verständnis dafür, dass die Kommission in ihren Vorschlägen zur GAP nach 2020 die bisherige WTO-konforme Zweckbestimmung der freiwillig gekoppelten Zahlungen als eine die Erzeugung begrenzende Regelung aufheben will. „Ich bitte Sie mit allem Nachdruck, gegen solche, den Binnenmarkt untergrabende Maßnahmen vorzugehen. Auch jenseits der formalen Vorschriften für gekoppelte Zahlungen hat die Europäische Kommission als Hüterin der Verträge die Pflicht, das Funktionieren des gemeinsamen Binnenmarkts zu gewährleisten. Deutschland tritt daher in den Verhandlungen zur Reform der GAP dafür ein, dass die gekoppelten Direktzahlungen zukünftig - insbesondere bei den Ackerkulturen - zurückgeführt werden und diese Zahlungen unter klar definierten Bedingungen gewährt werden“, schreibt Aeikens an Plewazum weiter.

Ungleicher Wettbewerb durch Neonikotinoid-Einsatz

Auch aktuelle Entwicklungen im Pflanzenschutz bergen seiner Meinung nach das Risiko ungleicher Wettbewerbsbedingungen für die Rübenanbauer in der EU. Deutschland hat im Frühjahr 2018 die Entscheidung der Kommission mitgetragen, die Freilandanwendungen der neonikotinoiden Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffe Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam nicht mehr zu erlauben, da ein Risiko für Bestäuber nicht ausgeschlossen werden konnte. Deutschland habe die neuen Beschränkungen umgesetzt und die Anwendung dieser Wirkstoffe im Rübenbau ab dem Anbaujahr 2019 untersagt.

Vor dem Hintergrund der Kommissionsentscheidung sehen die deutschen Behörden auch keinen Spielraum für sogenannte Notfallzulassungen nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln. Mehrere andere Mitgliedstaaten haben nach Informationen der Bundesregierung hingegen Notfallzulassungen für die Saatgutbehandlung bei Zuckerrüben mit den betreffenden Wirkstoffen erteilt oder sehen erst die Aussaat behandelten Saatguts als Anwendung der verwendeten Pflanzenschutzmittel an. „Angesichts der Erfahrungen mit Notfallzulassungen für die gleichen Wirkstoffe bei Ölsaaten in den vergangenen Jahren bitte ich Sie nachdrücklich darum, dass die Kommission die unterschiedliche Praxis in den Mitgliedstaaten in einem harmonisierten Rechtsbereich kritisch überprüft und ungerechtfertigt erteilte Genehmigungen benennt und sanktioniert.“

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