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Ärger um neue Kriterien für hormonaktive Substanzen

Die EU-Kommission hat am 15. Juni wissenschaftliche Kriterien zur Identifizierung hormonaktiver Substanzen veröffentlicht. Während die EU von den schärfsten Regelungen weltweit spricht, kritisieren Umweltschützer, dass die Grenzwerte so hoch sind, dass künftig kaum noch Stoffe als gefährlich eingeordnet werden.

Lesezeit: 4 Minuten

Die EU-Kommission hat am 15. Juni wissenschaftliche Kriterien zur Identifizierung hormonaktiver Substanzen veröffentlicht. Demnach muss für ein Verbot eines Stoffes nachgewiesen werden, dass er die menschliche Gesundheit schädigt. Bisher konnten bereits potenziell schädigende Chemikalien verboten werden.

 

Im September will ein Fachausschuss aus Vertretern der EU-Staaten die „Kriterien zur Identifizierung endokriner Disruptoren“  nun verabschieden. Nötig geworden war die Überarbeitung, da die Kommission nach dem Verbot von hormonell wirksamen Substanzen als Wirkstoff in Mitteln den Auftrag erhielt, Kriterien zu entwickeln, anhand derer die Stoffe identifiziert werden können.


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Umweltschützer prangern zu hohe Grenzwerte an


Nicht damit einverstanden ist der Umweltverein „Umweltinstitut München“. Die Umweltschützer werfen der Kommission vor, die Grenzwerte so hoch gelegt zu haben, dass kaum ein Stoff als gefährlich eingestuft und verboten werden kann. Brüssel untergrabe damit ein Verbot von hormonell schädlichen Substanzen als Wirkstoff in Pflanzenschutzmitteln und Bioziden, so die Kritiker.

 

In einem gemeinsamen Appell mit weiteren Organisationen forderte das Umweltinstitut jetzt Agrarminister Christian Schmidt (CSU) und Umweltministerin Barbara Hendricks (SPD) auf, sich im Ausschuss für ein Deutsches „Nein“ einzusetzen. Eine entsprechende Online-Petition mit dieser Forderung habe bereits mehr als 50.000 Unterschriften.


EU-Sprecher: „Wir haben die strengsten Regeln weltweit!“


Diesen Vorwürfen widerspricht Reinhard Hönighaus, Sprecher der Europäischen Kommission in Deutschland, entschieden. Wie er gegenüber top agrar online erklärte, hat die EU eine der strengsten Regelungen weltweit für die Bewertung von Pflanzenschutzmitteln und Biozidprodukten. Hunderte von Stoffen hätten ein strenges wissenschaftliches Bewertungsverfahren durchlaufen oder durchlaufen es noch. Die Zulassung für einen Stoff werde in der EU nur für einen begrenzten Zeitraum erteilt (maximal 15 Jahre) und müsse regelmäßig erneuert werden.

 

Und weiter erklärt Hönighaus: „In der Praxis müssen nach dem EU-Recht alle Chemikalien, die in Pflanzenschutzmitteln (PSM) und Biozidprodukten (BP) verwendet werden, zugelassen werden, bevor sie auf den Markt gebracht werden dürfen. Diese Zulassungspflicht bedeutet, dass Chemikalien erst in Verkehr gebracht – und verwendet werden – dürfen, wenn in einer sorgfältigen wissenschaftlichen Bewertung ihre sichere Verwendung nachgewiesen worden ist. Wegen dieser Zulassungspflicht, der umfassenden Datenanforderungen und des gefahrenbasierten Ansatzes bei der Entscheidungsfindung zählen die EU-Vorschriften über Pflanzenschutzmittel und Biozide zu den solidesten weltweit.“

 

Die EU-Vorschriften für Biozide und Pflanzenschutzmittel besagen, dass Wirkstoffe, bei denen es sich um endokrine Disruptoren handelt, nicht zugelassen werden dürfen, es sei denn, die Exposition (bei Pflanzenschutzmitteln) oder das Risiko (bei Bioziden) ist vernachlässigbar. In der EU sind bereits viele Stoffe, bei denen Belege für endokrinschädigende Eigenschaften gefunden wurden, verboten worden. Die neuen, exakten wissenschaftlichen Kriterien, die die Kommission im Juni vorgelegt hat, werden laut dem Sprecher für eine genauere und aktuellere Bewertung sorgen.

 

„Um rasches Handeln zu gewährleisten und sicherzustellen, dass wissenschaftliche Entwicklungen berücksichtigt werden, werden die neuen Kriterien unmittelbar angewandt“, so Höninghaus. Die Kommission habe die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) und die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) im Juni gebeten, mit der Prüfung einzelner Stoffe, bei denen es Indizien dafür gibt, dass sie endokrine Disruptoren sein könnten, zu beginnen, um den Prozess zu beschleunigen, sobald die Kriterien in Kraft sind.

 

An den Verfahren zur Verabschiedung der wissenschaftlichen Kriterien zur Bewertung von Chemikalien in Pflanzenschutzmitteln und Bioziden sind das Europäische Parlament und der Rat beteiligt. „Nach der Verabschiedung wird der Regelungsrahmen der EU der erste weltweit sein, in dem wissenschaftliche Kriterien für endokrine Disruptoren rechtlich verankert sind“, so Hönighaus.


Bundesregierung wartet auf EU-Entscheidungsvorschlag


Und das Bundesumweltministerium ergänzt: Für Entscheidungen der Bundesregierung im genannten Ständigen Ausschuss gilt die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesregierung. Demnach müssen sich die Ministerien auf ein Votum (pro, contra, Enthaltung) einigen. Die Bundesregierung wird sich hinsichtlich ihres Votums dann festlegen, wenn die Europäische Kommission einen Entscheidungsvorschlag vorlegt. Die bisherigen Textfassungen sind Arbeitsentwürfe und erfordern also keine abschließende Entscheidung.


Das Bundesagrarministerium teilt unterdessen mit: "Bundesminister Christian Schmidt misst der Festlegung einheitlicher wissenschaftlicher Kriterien für die Zulassungsverfahren von Pflanzenschutzmitteln und Bioziden eine große Bedeutung zu. Das BMEL und die anderen zuständigen Bundesministerien prüfen derzeit im Detail den Vorschlag. Bundesminister Schmidt ist zuversichtlich, dass die Rechtsakte in den zuständigen EU-Gremien zügig beraten werden. Das BMEL wird sich weiterhin intensiv mit der EU-Kommission austauschen und die nächsten Schritte begleiten."

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