Eine Verbesserung der Tierschutzkontrollen in der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung mahnt die AfD-Bundestagsfraktion an. Diese würde maßgeblich dazu beitragen, dass sich das Ansehen der tierhaltenden Landwirte verbessere, begründet die Fraktion ihren betreffenden Antrag.
Darin wird die Bundesregierung dazu aufgefordert, auf effektivere Kontrollen bei tierhaltenden Betrieben hinzuwirken und mit Ländern und Kommunen wirkungsvollere Sanktionen bei Verstößen gegen geltendes Tierschutzrecht im Tierschutzgesetz festzulegen. Auch solle sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass die Defizite im Hinblick auf die Kontrollen landwirtschaftlicher Betriebe behoben und die entsprechenden Vollzugsbehörden mit ausreichend geschultem und qualifiziertem Personal ausgestattet würden.
Die aus der Staatszielbestimmung Tierschutz folgende „Verpflichtung, Tiere in ihrer Mitgeschöpflichkeit zu achten“, solle im Tierschutzgesetz zum Ausdruck gebracht werden, indem der Eigenwert des Tieres in die Grundsatzbestimmung des Paragrafen 1 des Tierschutzgesetzes aufgenommen werde.
Schließlich fordert die AfD-Bundestagsfraktion die Errichtung eines nationales Kompetenzzentrums mit den Schwerpunkten Überwachung - Monitoring - der Einhaltung der geltenden Tierschutzbestimmungen gemäß Tierschutzgesetz und der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung sowie der stärkeren Vernetzung von tierschutzrelevanten Datenquellen.