Die AfD hatte am Mittwoch im Agrarausschuss versucht zu beantragen, dass das Bundesverfassungsgericht die Verordnung zur Änderung der Düngeverordnung einer Normenkontrolle unterzieht. Die anderen Parteien lehnten dies ab, die FDP enthielt sich.
Verstimmt reagierte der stellvertretende Vorsitzende der AfD-Bundestagsfraktion, Peter Felser. Seine Partei habe berechtigte Zweifel über die Vereinbarkeit der verschärften Düngeverordnung mit dem Grundgesetz, insbesondere bezüglich der im Artikel 12 garantierten Berufsausübungsfreiheit sowie der im Artikel 14 garantierten Eigentumsgarantie.
„Die heimische Landwirtschaft wird durch die abermalige Verschärfung der Düngeverordnung unverhältnismäßig stark belastet. Die Produktionskosten werden teurer, ein erheblicher Teil der landwirtschaftlichen Flächen darf nicht mehr bewirtschaftet werden und in vielen Gebieten muss sogar der Düngebedarf um 20 % reduziert werden. Allein durch die Ertragsverluste werden den landwirtschaftlichen Betrieben jährliche Kosten von etwa 200 Mio. Euro entstehen. Insgesamt also eine starke Benachteiligung der deutschen Landwirtschaft im Vergleich mit den anderen EU-Mitgliedsstaaten", so Felser.
Seiner Meinung nach leidet auch der Boden- und Gewässerschutz durch die neuen Maßnahmen. Ohne eine bedarfsgerechte Düngung komme es zum Humusabbau. Mittel- bis langfristig schade die verschärfte Düngeverordnung also der Bodenfruchtbarkeit.
Für die Einreichung der Normenkontrollklage beim Bundesverfassungsgericht müssen sich mindestens 25 % der Abgeordneten des Deutschen Bundestages zusammenfinden. "Es ist schade, dass wir nicht genügend Abgeordnete überzeugen konnten. Wir werden jedoch alles in unseren Kräften Stehende tun, um eine ausreichende Zahl von Abgeordneten der anderen Fraktionen davon zu überzeugen, sich unserer abstrakten Normenkontrollklage anzuschließen. Das ist leider der einzig verbleibende Weg, um großen Schaden von der heimischen Landwirtschaft und unserer Umwelt abzuwenden“, sagt Felser.