Bis zum 17. Mai 2021 ist in diesem Jahr der Antrag auf Agrarförderung zu stellen, da der reguläre 15. Mai auf ein Wochenende fällt. Die Anträge für die flächenbezogene EU-Agrarförderung können seit 2018 nur noch elektronisch abgegeben werden. Aufgrund der anhaltenden Einschränkungen durch die Corona-Pandemie ist die Beratung auch in diesem Jahr fast ausschließlich Online möglich.
Bei Verspätungen droht Kürzung der Beihilfen
Prämienanträge, die nach dem 17. Mai eingehen, werden prozentual gekürzt. Nach dem 11. Juni eingehende Anträge werden aufgrund der Fristüberschreitung ganz abgelehnt. Die zuständigen Landesämter weisen noch einmal ausdrücklich darauf hin, die Beantragung in den nächsten Tagen anzugehen. Es sei ratsam, ausreichend Vorlauf einzuplanen. Sofern für bestimmte Fördermaßnahmen weitere Nachweise erforderlich sind, sind diese weiterhin in Papierform direkt bei der zuständigen Landwirtschaftsbehörde fristgerecht einzureichen.
Die Rücknahme von Beihilfeanträgen (einschließlich Rücknahme einzelner Schläge oder Teilflächen) ist sanktionsfrei möglich, es sei denn, das zuständige Landratsamt hat bereits auf einen Verstoß im Gemeinsamen Antrag hingewiesen oder eine Vor-Ort-Kontrolle angekündigt bzw. durchgeführt.
Das Antragsverfahren für die Direktzahlung bzw. die Basisprämie ist in jedem Bundesland unterschiedlich geregelt. Hier finden Sie die wichtigsten Informationen für Ihr Bundesland: