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Agrarausschuss beschließt Tierhaltungskennzeichnungsgesetz – Opposition unzufrieden

Das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz hat mit den Stimmen der Ampelparteien den Agrarausschuss des Bundestags passiert. Aus Sicht der Union ist es aber kein großer Wurf geworden.

Lesezeit: 4 Minuten

Der Agrarausschuss des Bundestags hat heute mit den Stimmen der Ampel-Parteien das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz beschlossen. Die Fraktion von CDU/CSU, AfD und Linke stimmten dagegen.

Bund soll nach der Sommerpause andere Tierarten einbeziehen

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Beschlossen wurde ebenfalls ein ergänzender Ampel-Entschließungsantrag zum Tierhaltungskennzeichnungsgesetz. Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, das Gesetz bereits nach der Sommerpause auf verarbeitetes Fleisch und die Außer-Haus-Verpflegung/Gastronomie und später auf andere Nutztierarten auszuweiten. Bisher gilt diese nur für frisches unverarbeitetes Schweinefleisch. Nach der Sommerpause soll die Haltungskennzeichnung für Zuchteber, Jungsauen, Muttersauen und Ferkel definiert werden. Verlangt wurde zudem eine Ausnahmeregelung für Direktvermarkter.

Bund und Länder sollen ferner dafür sorgen, dass immissionsschutzrechtliche Privilegierungsmöglichkeiten gesichert werden und immissions- beziehungsweise baurechtliche Hemmnisse abgebaut werden.

Haltungsform Auslauf/Weide tierartspezifisch ausgestalten

Der Entschließungsantrag enthält auch detaillierte Vorgaben für die Haltungsform „Auslauf/Weide“. Die Ampelparteien denken dabei an die notwendigen Unterscheidungen für die weiteren Tierarten, die noch einbezogen werden sollen. Während die Haltungsform „Auslauf/Weide“ in der Schweinehaltung sowohl Auslauf- als auch Weidehaltung umfassen kann, soll bei Pute und Huhn ständiger Zugang zu Grünauslauf und bei der Rindern ein ständiger Weidezugang gewährleistet werden. Dabei muss sicher sein, dass während der Hauptvegetationszeit ein wesentlicher Anteil der Aufnahme von Rohfaserfutter über die Beweidung erfolgen kann.

Weiter wird unter anderem eine begleitende Informationskampagne zur Einführung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes gefordert, um die Verbraucher mitzunehmen. Auf EU-Ebene soll sich der Bund dafür einsetzen, dass der Legislativvorschlag der Europäischen Kommission zur Ausweitung der EU-weiten Herkunftskennzeichnung auch für tierische Produkte noch vor der Europawahl im Frühjahr 2024 verabschiedet wird oder ggf. einen Vorschlag für eine nationale Herkunftskennzeichnung einbringen.

Stegemann: Agrarpolitisches Stückwerk

Die Bundestagsopposition kann das Paket dennoch nicht überzeugen. Laut dem agrarpolitischen Sprecher der CDU/CSU-Fraktion, Albert Stegemann, liefert Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir damit "wieder einmal agrarpolitisches Stückwerk" ab: "Verarbeitetes Schweinefleisch in Fertigprodukten, in der Gastronomie und in Kantinen bleibt beim Tierwohllabel außen vor. Auch über die Haltung von Rindern oder Geflügel erfahren die Verbraucher nichts", sagte er.

Noch schlimmer für Landwirte sind aus Sicht von Stegemann aber die weiterhin fehlende Planungssicherheit und die ungeklärte Finanzierung von mehr Tierwohl. „Angesichts der gestiegenen Baukosten und der höheren Futtermittelpreise wird kaum ein Landwirt in neue Ställe investieren“, vermutet der CDU-Politiker.

Bilger: Verbrauchertäuschung mit staatlichem Siegel

Cem Özdemirs Kennzeichnung der Tierhaltungsformen ist eine Täuschung der Verbraucher mit staatlichem Siegel“, meint der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Steffen Bilger. Die Kunden könnten beim Kauf von frischem Schweinefleisch beispielsweise nicht erkennen, ob das Ferkel im Ausland betäubungslos kastriert worden ist.

Auch bei den Platzvorgaben vermisst Bilger frühere Ambitionen der Grünen. Für die Haltungsstufe 2 – „Stall plus Platz“ – reichen jetzt 12,5 % mehr Platz aus. „Vor vier Jahren noch kritisierte die Grünen-Oppositionspolitikerin Renate Künast die unionsgeführte Bundesregierung dafür, dass diese ‚nur‘ 20 % mehr Platz in der Einstiegsstufe vorsah. Nun brüsten sich die Grünen mit bescheidenen 12,5 % mehr Fläche im Stall, stellte Bilger fest.

Auch die Haltungsstufe 3 – ‚Auslauf/Weide‘ – ist ihm zufolge eine Mogelpackung. „Die Verbraucher werden sehr enttäuscht sein, wenn sie feststellen, dass die angebliche Weide eine umgebrochene Schlammlandschaft ist“, erklärte der CDU-Bundestagsabgeordnete. Für ihn sind die Grünen „als Tiger gesprungen und als Bettvorleger gelandet“.

Mittag: Tierhaltung für Verbraucher transparent machen

Die Agrarsprecherin der federführenden SPD-Fraktion, Susanne Mittag, verteidigte den Entwurf vehement. Nach ihren Worten führt die Ampel mit diesem Gesetz erstmals eine staatlich verpflichtende Kennzeichnung tierischer Produkte ein, die mit Schwein beginnt und noch um Rind und Geflügel erweitert wird. Für Verbraucher werde transparent und verständlich, wie die Tiere gehalten wurden. Sie könnten dadurch bewusste Kaufentscheidungen treffen und genau die Haltungsform unterstützen, die auf der Verpackung steht. Die Tierhalter bekommen laut Mittag durch die Haltungskennzeichnung eine langfristige Perspektive und Verlässlichkeit durch ein entsprechendes Förderpro-gramm für die Finanzierung des Umbaus und der laufenden Kosten für mehr Tierwohl.

Hocker: Eingangsstufe bietet niedrigschwelligen Anreiz für mehr Tierwohl

Anders sieht es der agrarpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Dr. Gero Hocker. Er hatte sich bereits im Vorfeld der Abstimmung zufrieden mit dem erreichten Kompromiss gezeigt. Die FDP konnte ihm zufolge in den Verhandlungen erreichen, dass bereits am Markt etablierte Kennzeichen gestärkt werden. Die Tierwohl-Eingangsstufe "Stall plus Platz" berücksichtige die bisherigen Anstrengungen der Landwirte und erlaube einen niedrigschwelligen ersten Schritt hin zu mehr Tierwohl.

„Für die Freien Demokraten war es eine zentrale Bedingung, dass das Baurecht angepasst und nicht nachvollziehbare Hürden abgesenkt werden“, betonte Hocker. Tierhalter müssten damit ihren Bestand nicht verringern, wenn sie höhere Tierhaltungsstufen erreichen wollen.

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