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Agrarausschuss für Schlachtverbot trächtiger Tiere und gegen Fettverfütterungsverbot

Der Agrarausschuss hat am Mittwochmorgen für ein Verbot der Schlachtung trächtiger Tiere im letzten Drittel der Trächtigkeit gestimmt. Davon ausgenommen sind Schafe und Ziegen. Tötungen, die aufgrund von Tierseuchenbekämpfungsmaßnahmen oder Notschlachtungen erforderlich sind, wären weiterhin möglich.

Lesezeit: 2 Minuten

Der Agrarausschuss hat am Mittwochmorgen für ein Verbot der Schlachtung trächtiger Tiere im letzten Drittel der Trächtigkeit gestimmt. Davon ausgenommen sind Schafe und Ziegen. Tötungen, die aufgrund von Tierseuchenbekämpfungsmaßnahmen oder Notschlachtungen erforderlich sind, wären weiterhin möglich. Die Abgeordneten haben sich mit der Mehrheit von CDU/CSU, SPD und Die Linke bei Ablehnung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen für die Annahme eines entsprechenden Gesetzentwurfs der Koalitionsfraktionen im Plenum des Bundestages ausgesprochen.


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Mit einer Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) soll darüber hinaus das nationale Fettverfütterungsverbot aufgehoben werden. Das Verfüttern von Fetten aus Gewebe warmblütiger Landtiere und von Fischen sowie von Mischfuttermitteln an Nutztiere wie Wiederkäuer wäre dann nicht mehr verboten. Im Rahmen einer Bewertung unter anderem durch das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) sei aus Sicht des gesundheitlichen Verbraucherschutzes mit der Verfütterung von tierischen Fetten an Wiederkäuer kein erhöhtes BSE-Risiko für Verbraucher zu erwarten.


Die Vorlage verbessere die Tierschutzstandards in Deutschland, hieß seitens der CDU/CSU zur Begründung der Vorlage. Das Schlachtungsverbot trächtiger Tiere sei zudem dringend geboten gewesen, unterstrichen die Sozialdemokraten. Weil derzeit praktikable Methoden zur Trächtigkeitsfeststellung bei Schafen und Ziegen fehlen würden, klammere der Entwurf diese allerdings aus.


Die SPD stellte jedoch fest, dass perspektivisch das Verbot auf Schafe und Ziegen ausgeweitet werden soll. Die Aufhebung des Fettverfütterungsverbotes sei aus wissenschaftlicher und rechtlicher Sicht geboten gewesen, indes ethisch anders zu bewerten. Zudem verabschiedete der Ausschuss einen Entschließungsantrag, der die Bundesregierung dazu auffordert, einen bundeseinheitlichen Bußgeldkatalog für Verstöße gegen das Lebensmittelhygienerecht zu erarbeiten.


Die Linken zeigten sich über die Verfütterung tierischer Fette innerhalb einer Art wenig begeistert. Auch wenn die wissenschaftlichen Erkenntnisse diese Entscheidung hergeben würden, sollten in Zukunft mögliche negative Folgen weiter im Blick behalten werden.


Die Grünen begrüßten das geplante Verbot der Schlachtung trächtiger Tiere, kritisierten aber, dass die Ausnahmen zu großzügig ausfallen würden. Die Fraktion fordert stattdessen, die Probleme in der Praxis zu lösen. Auch die Fettverfütterung wurde abgelehnt, denn Kälber sollten nicht zu "Kannibalen" gemacht werden, wenn sie während der Aufzucht mit tierischen Fetten versorgt werden dürfen.

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