Mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD hat der Agrarausschuss des Bundestages heute die Änderung des Tierschutzgesetzes beschlossen. Dadurch wird die Einführung eines bundesweit einheitlichen Prüf-und Zulassungssystems für Tierhaltungssysteme, des so genannten Tierschutz-TÜVs, möglich. Gemäß der Einigung werde es laut SPD ab 2012 auf dem Markt nur noch geprüfte Stallbausysteme für Legehennen geben. Langfristig solle der Tierschutz-TÜV aber auch für andere Nutztierarten gelten, so der Wunsch der Sozialdemokraten. Investitionswilligen Landwirte werde so ein Höchstmaß an Rechtssicherheit geboten. Gleichzeitig würden Baumaßnahmen und Tierschutzkontrollen wesentlich entbürokratisiert.
SPD und CDU/CSU versuchen damit vor der Wahl eine der zentralen Tierschutz-Zusagen im Koalitionsvertrag zu erfüllen.
Wie die FDP anschließend erklärte, habe der Bund nun ein neues Bürokratiemonster zu Lasten der heimischen Landwirtschaft geschaffen. Abgesehen davon sei die Einführung eines Prüf- und Zulassungsverfahren für den Tierschutz kontraproduktiv: Innovationen im Tierschutz würden so behindert und tierschutzfördernde Neuentwicklungen ausgebremst. "Die Versprechen der Bundesregierung, Bürokratie in der Landwirtschaft abzubauen und EU-Recht nur noch 1:1 umzusetzen, müssen die Landwirte in Deutschland einmal mehr als blanken Hohn empfinden", so Hans-Michael Goldmann. Mit dem Tierschutz-TÜV werde ein nationaler Alleingang vollzogen, der die bestehenden Wettbewerbverzerrungen zu Lasten der heimischen Landwirtschaft innerhalb der EU erneut vergrößert. Für den FDP-Agrarsprecher ist dies vor allem deshalb unverständlich, da die Tierhalter in Deutschland bereits heute über Cross Compliance und das Prüfzeichen für Lebensmittel QS einen sehr hohen Tierschutzstandard garantierten.