Aller Voraussicht nach werden zum 1. Juli 2019 grundlegende Anpassungen der Energiesteuer- und Stromsteuer-Transparenzverordnung (EnSTransV) in Kraft treten. Im Vorgriff hierzu hat das Bundesfinanzministerium erlassen, dass Anträge auf Befreiung von der Anzeige- oder Erklärungspflicht nach § 6 EnSTransV nicht mehr erforderlich sind, teilt der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau mit.
Begünstigte, deren Begünstigungsvolumen weniger als 200.000 Euro im Kalenderjahr, bezogen auf die jeweilige Steuerbegünstigung, beträgt, sind nicht mehr zur Abgabe einer Anzeige oder Erklärung verpflichtet. Die Formulare 1462 und 1463 müssen ab sofort nicht mehr ausgefüllt werden.
Damit wird eine Forderung des Deutschen Bauernverbandes und der Landesbauernverbände erfüllt, die sich deutlich gegen diese zunehmende Bürokratie ausgesprochen und dagegen gewehrt haben.
Nach Informationen der Zollverwaltung muss der Bundesrat am 17. Mai der Vereinfachung noch zustimmen. Mit einer entsprechenden Rechtsänderung ist aber zu rechnen, sodass die Wirtschaft bereits im aktuellen Jahr von der Vereinfachung profitieren kann.