Durch neue zusätzliche Formulare wurde das Agrardieselsteuererstattungsverfahren verkompliziert, warnt der Hessische Bauernverband seine Mitglieder.
Nachdem die „Selbsterklärung zu staatlichen Beihilfen“ (Formular 1139) und das dazugehörige Merkblatt (Formular 1139a) präzisiert und etwas gekürzt wurden, stellte sich für einige Antragsteller die Frage, inwieweit die Formulare 1462 (Erklärung über die im vorangegangenen Kalenderjahr ergangenen Steuerentlastungen) oder das Formular 1463 (Antrag auf Befreiung von der Abgabepflicht für Anzeigen und Erklärungen nach …) noch relevant sind. Dazu stellt der Hessische Bauernverband Folgendes klar:
Wer das Formular 1463 (Befreiungsantrag) ausgefüllt hat, braucht das Formular 1462 nicht auszufüllen. Wenn das Hauptzollamt drei Monate nach dem Zugang des Antrags auf Befreiung keine Einwände erhebt, gilt die Befreiung. Nach uns vorliegenden bisherigen Informationen sollen die Formulare 1462 und 1463 ab Mai 2017 auch Online ausgefüllt werden können. Sowohl bei der Papier- als auch bei der Online-Variante gilt bei diesen beiden Formularen die Abgabefrist: 30. Juni 2017.
Außerdem gilt unverändert, dass die Selbsterklärung zu staatlichen Beihilfen (Formular 1139) stets abzugeben ist. Ohne diese antragsbegründende Erklärung wird der Antrag auf Steuerentlastung abgelehnt. Ganz wichtig ist die Beachtung der Abgabefrist für den Agrardieselantrag 2017 (Vordruck 1142 oder 1140) für das Verbrauchsjahr 2016: 30. September 2017. Hierbei handelt es sich um eine Ausschlussfrist, das heißt, wenn der Antrag erst nach diesem Datum bei der zuständigen Behörde – für Hessen ist das das Hauptzollamt Dresden, Standort Löbau – eingeht, wird der Antrag abgelehnt.
Vordrucke und Formulare finden Sie auf der Internetseite des Hessischen Bauernverbandes unter www.HessischerBauernverband.de im Mitgliederbereich oder unter zoll.de (Service/Formulare und Merkblätter).
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Die neue Formulare für den Agrardieselantrag sind schlicht unverständlich. Der Deutsche Bauernverband hat deshalb Ausfüllhinweise entwickelt. Für eingeloggte Leser gibts hier unseren Leserservice...