Die Beihilfen für die europäischen Landwirte kommen überproportional den ärmeren Staaten der Europäischen Union zugute und dienen daher indirekt auch der Einkommensangleichung innerhalb der Gemeinschaft. Darauf weisen Dr. Berthold Busch und Jürgen Matthes vom Institut der deutschen Wirtschaft (IDW) hin.
Größte Nettoempfänger von Agrargeldern waren im Untersuchungszeitraum 2014 bis 2016 Bulgarien und Litauen, die Zahlungen in Höhe von 1,95 % beziehungsweise 1,31 % ihres Bruttonationaleinkommens (BNE) erhielten. Die größten Nettozahler seien Belgien und Luxemburg gewesen, die unter dem Strich jeweils 0,28 % ihres BNE aufgewendet hätten.
Frankreich, obwohl mit mehr als 8 Mrd Euro größtes Empfängerland, ist den IDW-Wissenschaftlern zufolge indes aufgrund seines hohen Beitrags zum EU-Haushalt Nettozahler in diesem Bereich und zahlte in der Summe 0,05 % seines BNE drauf.
Bei der Kohäsionspolitik profitierte laut der Analyse Ungarn mit 3,09 % am deutlichsten, vor Bulgarien, das Zahlungen äquivalent zu 2,42 % seines BNE erhielt. Größter Nettozahler sei mit 0,29 % wieder Belgien gewesen, gefolgt von Dänemark, Finnland, Irland und Luxemburg, die jeweils 0,28 % zahlten.
Europäischer Mehrwert „zweifelhaft“
Der europäische Mehrwert der Ausgaben für die GAP und die Kohäsionspolitik ist laut Busch und Matthes indes „zumindest zweifelhaft“. Im aktuellen Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) seien - gemessen an den Ausgaben für die Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESIF) - für die Kohäsion insgesamt etwa 460 Mrd Euro vorgesehen. Nur 9,8 Mrd Euro davon entfielen aber auf die länderübergreifende Förderung im Rahmen der territorialen Kooperation, wo man „wegen des grenzüberschreitenden Charakters einen europäischen Mehrwert gegenüber einem nationalen Engagement vermuten kann“.
Auch die GAP sehen die Wissenschaftler kritisch. Die Ausgaben der europäischen Agrarpolitik dienten in der gegenwärtigen Form kaum der Erstellung eines EU-weiten öffentlichen Gutes und förderten auch nicht nennenswert das Wachstum. Nach Einschätzung des Wissenschaftlichen Beirates beim Bundesfinanzministerium stehen „Umverteilungseffekte zu Gunsten einzelner Länder im Vordergrund“.