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Agrarhandel hofft auf positive Impulse

Der deutsche Agrarhandel begrüßt das Konjunkturpaket, setzt aber auf eine großzügige Handhabung der Finanzbehörden, etwa wenn Fehler bei der Voranmeldung oder der ordnungsgemäßen Buchführung passieren

Lesezeit: 2 Minuten

Die Agrarhandelsunternehmen in Deutschland sehen der Umsetzung und den Auswirkungen des Konjunkturpaketes erwartungsvoll entgegen. „Wir hoffen, dass der beabsichtigte Impuls für die Gesamtwirtschaft tatsächlich eintritt. Die Senkung der Mehrwertsteuer darf für die Unternehmen nicht mehr Aufwand als Nutzen bedeuten,“ kommentiert der Präsident des Bundesverbandes Agrarhandel e.V. Rainer Schuler die Pläne der Bundesregierung.

Vor allem der beschlossene kräftige Finanzschub für den Aufbau eines vollständigen 5G-Netzes bis 2025 sei zu begrüßen. Der BVA hat wiederholt auf die Bedeutung einer flächendeckenden Versorgung mit schnellem Internet für die Wertschöpfung im ländlichen Raum hingewiesen. Dies sei eine wichtige Aufgabe der Daseinsvorsorge und die dafür vorgesehene Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft des Bundes müsse nun schnell ihre Arbeit aufnehmen, betont der BVA.

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Im Ergebnis sei es für die Unternehmen zweitrangig, ob eine staatliche Behörde oder private Investoren den Ausbau federführend übernähmen, sofern die Anforderungen an die Datensicherheit erfüllt seien und die Zeitpläne eingehalten würden, so der BVA.

Im Hinblick auf die Umsetzung der Mehrwertsteuersenkung mahnt der BVA jedoch Verbesserungen an. Gerade im B2B-Handel, also den Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen, wirke sich die Mehrwertsteuerentlastung defacto nicht aus. Die Umsatzsteuer stelle für die Unternehmen vielmehr einen durchlaufenden Posten dar. Die Umstellung der Buchhaltung und der Kassensysteme im Hinblick auf die Abrechnung mit Endkunden seien jedoch mit hohem bürokratischem Aufwand verbunden.

Der BVA fordert daher eine großzügige Handhabung der Finanzbehörden, etwa wenn Fehler bei der Voranmeldung oder der ordnungsgemäßen Buchführung passieren. Da die Mehrwertsteuersenkung von den Unternehmen praktisch ohne Vorlauf umzusetzen ist, wären auch Fristverlängerungen und wohlwollende Übergangsregelungen der Finanzbehörden hilfreich.

Messbarer für die Agrarhandelsunternehmen wären hingegen Änderungen bei der Bemessung der Gewerbesteuer oder der Abschreibungsmöglichkeiten, wie sie teilweise schon im Konjunkturpaket geplant sind. Um nachhaltige Wirkung zu erzielen, reicht es jedoch nicht, an kleinen Stellschrauben zu drehen. So sollte die geplante beschleunigte Abschreibung dauerhaft, statt begrenzt eingeführt werden. Und statt einer Anhebung des Freibetrags bei der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung erachtet der BVA eine generelle Streichung der Hinzurechnungen für sinnvoll, zumal diese Vorgaben auch im Agrarhandel Anlass für gerichtliche Auseinandersetzungen sind.

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