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Außerlandwirtschaftliche Investoren

Agrarholdings bald bei Kappung, Degression und Umverteilung erfasst

Unternehmensverbünde sollen künftig bei möglicher Kappung und Degression wie ein Antragsteller behandelt werden. Das BMEL setzte seinen Vorschlag im EU-Agrarrat durch.

Lesezeit: 3 Minuten

Die Bundesregierung hat in den Verhandlungen zur Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) eine Regelung zu Unternehmensverbünden durchgesetzt. Es sei gelungen, in den Beschlüssen des EU-Agrarrats eine solche Vorschrift im Zusammenhang mit der Kappung und Degression der Direktzahlungen sowie bei der Umverteilungsprämie unterzubringen, teilte das Bundeslandwirtschaftsministerium mit.

Danach sollen Unternehmensverbünde mit ihren Tochterunternehmen künftig als ein Antragsteller behandelt werden können. Sie wären dann von eventuellen Kürzungen der Direktzahlungen stärker betroffen.

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Das Europäische Parlament fordert in seiner GAP-Position ebenfalls eine Regelung für Agrarholdings. Dem Votum des Parlaments zufolge sollen für Unternehmensverbünde die Zahlungen aus der Ersten Säule auf 500.000 € und die aus der Zweiten Säule auf 1 Mio € im Jahr begrenzt werden.

Bedenkliche Eigentumskonzentrationen

Unterdessen hat Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus auf die zunehmenden Aktivitäten von überregionalen, nichtlandwirtschaftlichen Investoren hingewiesen.

Der SPD-Politiker zeigte sich offen für einen erneuten Anlauf zur Novellierung des Grundstücks- und Landpachtverkehrsrechts in seinem Bundesland.

Zwar habe ein entsprechendes Gesetzesvorhaben des Landes 2016 wenig Zustimmung erfahren, räumte Backhaus im Schweriner Landtag ein. Auf der Grundlage einer Abstimmung zwischen den Ländern könne es Anfang kommenden Jahres jedoch eine neuerliche Gesetzesinitiative Mecklenburg-Vorpommerns geben, kündigte der Minister an.

Scharfe Kritik übte Backhaus an den Aktivitäten von außerlandwirtschaftlichen Großinvestoren, die zunehmend landwirtschaftliche Flächen im Lande aufkauften, teilweise über den Erwerb von Anteilen an landwirtschaftlichen Unternehmen. „Dadurch entstehen Eigentumskonzentrationen, die in einigen Regionen unseres Landes ein bedenkliches Ausmaß angenommen haben“, sagte der Minister.

Eine gesetzliche Regelung müsse klären, wo die genauen Grenzen für Bodenkonzentrationen und die Höhe von agrarstrukturverträglichen Bodenpreisen liegen, unter welchen Bedingungen der Erwerb von Unternehmensanteilen einer Genehmigungspflicht unterworfen werde und welche Rechtsfolgen das Vorliegen von Versagungsgründen für den Erwerb von Boden oder Unternehmensanteilen habe. Gleichzeitig müsse eine agrarstrukturverträgliche Regulierung des Bodenmarktes die bestehende Agrarstruktur und Eigentumsordnung respektieren.

Daten zu Agrarholdings in Arbeit

Im Hinblick auf eine Regelung zu Agrarholdings in der künftigen GAP dämpfte der Parlamentarische Staatssekretär vom Bundeslandwirtschaftsministerium, Hans-Joachim Fuchtel, allerdings die Erwartungen an schnelle Entscheidungen.

In seiner Antwort auf eine Frage von Grünen-Agrarsprecher Friedrich Ostendorff wies er vergangene Woche darauf hin, dass zunächst das Ergebnis des zwischen der EU-Kommission, dem Europaparlament und dem Rat im Trilog noch auszuhandelnden Kompromisses abgewartet werden müsse. Über die Anwendung dieser Regelung in Deutschland werde dann im Rahmen der nationalen Umsetzung der GAP-Reform nach 2020 zu entscheiden sein. Dazu gehöre auch die Frage, welche Informationen zur Durchführung dieser Regelung im Agrarantrag erforderlich wären, stellte Fuchtel klar.

Unabhängig davon würden im Rahmen der Agrarstrukturerhebung 2020 statistische Daten zu Anzahl und Strukturen von Agrarholdings gewonnen. Dies geschehe ohne Befragung von Betriebsleitungen, sondern durch Gewinnung von Informationen aus dem Statistikregister. Im Ergebnis soll laut dem Staatssekretär aus Tabellendarstellungen insbesondere zu ersehen sein, welcher Umfang an landwirtschaftlich genutzten Flächen sich im Besitz solcher Unternehmensgruppen befindet. Aus Gründen der statistischen Geheimhaltung werde eine Veröffentlichung von Daten zu einzelnen Unternehmensgruppen allerdings nicht möglich sein, so Fuchtel.

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