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Bundesregierung

Agrarholdings erhalten EU-Agrarsubventionen in Millionenhöhe

Erstmals hat die Bundesregierung veröffentlicht, dass große Holdings etwa von Immobilienunternehmern jeweils mehrere Millionen Euro Agrarsubventionen erhalten.

Lesezeit: 2 Minuten

Große Agrarholdings, hinter denen Konzerne wie Aldi, REWE oder der Möbelhersteller Steinhoff stehen, kassieren über ihre Tochterfirmen jährliche EU-Agrarsubventionen in Millionenhöhe. Das geht aus einer Antwort des Bundeslandwirtschaftsministeriums auf eine kleine Anfrage der Grünen-Fraktion hervor, die der Düsseldorfer "Rheinischen Post" und der Tageszeitung taz vorliegt.

Demnach erhielten Tochterunternehmen der Deutschen Agrar Holding EU-Agrarhilfen von über 5 Mio. € in den Jahren 2018 und 2019. Gleichzeitig kaufen die Agrarholdings der Konzerne seit Jahren systematisch landwirtschaftliche Böden auf und sorgen so für einen drastischen Anstieg der Bodenpreise. Sie erhöhten sich in den vergangenen 15 Jahren in Deutschland um mehr als 300 %, wie aus der Antwort hervorgeht. Die Verteuerung der Böden trug dazu bei, dass kleinere Agrarbetriebe häufig aufgeben mussten: Seit 2005 nahm die Zahl der landwirtschaftlichen Betriebe von knapp 400.000 auf 275.000 im Jahr 2016 ab, so das Papier.

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Hinter der Deutschen Agrar Holding steht nach Recherchen der Tageszeitung taz die Zech Stiftung aus Liechtenstein. Sie investiert vor allem in Immobilien. Das meiste Land liege in Brandenburg.

Aus Sicht der Grünen müssen Bundesregierung und EU dringend umsteuern, um das Höfesterben und das umstrittene Geschäftsgebaren der Agrarholdings über Anteilsverkäufe, so genannte Share Deals, zu beenden. "Der Ausverkauf der bäuerlichen Landwirtschaft an Aldi, Steinhoff und Co. muss gestoppt werden", sagte Grünen-Agrarpolitiker Friedrich Ostendorff. Gegenüber der Tageszeitung taz forderte er, zusammengehörige Unternehmen gemeinsam zu veranlagen und alle Zahlungen bei 100.000 € zu kappen.

Der stellvertretende Generalsekretär des Deutschen Bauernverbands, Udo Hemmerling, schrieb der taz, er lehne beides ab. Die Kürzung der Subventionen würde „sinnvolle Strukturen und Entwicklungsperspektiven zum Beispiel bei Agrargenossenschaften und anderen betrieblichen Kooperationen und Rechtsformen in Frage stellen.“ Wenn künftig geprüft werde, wer zu einer Holding gehört, müssten „zehntausende kleinere und mittlere Familienbetriebe ihre gesamten Gesellschafterverhältnisse gegenüber den Antragsbehörden offenlegen“.

Auch die Bundesregierung sieht laut Rheinsicher Post Handlungsbedarf. So heißt es in der Antwort des Landwirtschaftsministeriums: "Nach Auffassung der Bundesregierung sollten die EU-Agrarzahlungen an verbundene Unternehmen eingeschränkt werden." Man setze sich daher in den Verhandlungen auf EU-Ebene für die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik nach 2020 dafür ein, dass die Mitgliedstaaten zukünftig Unternehmensverbünde mit ihren landwirtschaftlichen Tochterunternehmen als einen Antragsteller werten können.

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