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Mainz

Agrarministerkonferenz fordert Mitsprache beim „Aktionsprogramm Insektenschutz“

Die Bundesländer wollen bei der genauen Auswahl der Maßnahmen zum Insektenschutz mitreden. Am besten müsste das „Aktionsprogramm Insektenschutz“ Teil der angekündigten Ackerbaustrategie werden.

Lesezeit: 3 Minuten

Die Agrarminister der Länder fordern Mitsprache beim „Aktionsprogramm Insektenschutz“ der Bundesregierung. Auf ihrer Herbstkonferenz am vergangenen Freitag in Mainz unterstützten die Ressortchefs grundsätzlich die Ziele des Aktionsprogramms.

Gleichwohl gehen sie davon aus, dass die notwendige Beteiligung der Länder zeitnah nachgeholt werde. Den Länderressortchefs geht es dabei vor allem um die genaue Auswahl der Maßnahmen und die Finanzierungsangelegenheiten zum Strategieplan der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP).

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Zugleich begrüßten die Landwirtschaftsminister die Bereitstellung zusätzlicher Mittel aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) für Insektenschutzmaßnahmen. Die beabsichtigte Umschichtung von Geldern aus der regulären GAK lehnten sie aber ab.

In einer Protokollerklärung forderten zudem die Ressortchefs aus Berlin, Bremen, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein den Bund auf, das „Aktionsprogramm Insektenschutz“ bei der angekündigten Ackerbaustrategie zu berücksichtigen.

Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner zeigte Verständnis für die Sorgen der Landwirte im Zusammenhang mit dem „Aktionsprogramm“. Sie stellte aber klar, dass einige Sorgen im Berufsstand nicht Grundlage der Entscheidung seien. So widersprach sie, dass in Biosphärenreservaten oder auf Streuobstwiesen keine Pflanzenschutzmittel mehr eingesetzt werden dürften. Das sei falsch, so Klöckner. Sie forderte außerdem ein Monitoring zum Insektenschwund; das sei auch im Koalitionsvertrag vereinbart worden.

Mehr Habitatstrukturen

Darüber hinaus sprach sich die AMK dafür aus, wieder mehr Habitatstrukturen für Tier- und Pflanzenarten in der Agrarlandschaft zum Erhalt der biologischen Vielfalt zu schaffen. Der Erhalt der Biodiversität in der Agrarlandschaft könne aber nur mit den Landwirten erreicht werden. In der neuen GAP-Förderperiode müssten Aspekte des Artenschutzes in das Gesamtpaket zur deutschen Umsetzung der „Grünen Architektur“ einfließen.

Berlin, Bremen und Sachsen-Anhalt verlangten vom Bund in einer Protokollerklärung, zur neuen EU-Förderperiode darauf hinzuwirken, dass im Rahmen der Konditionalität und der Ökoregelungen der Ersten Säule insgesamt 10 % der Fläche eines Betriebes für den Schutz der Biodiversität zur Verfügung gestellt würden.

Sachsens-Anhalts Landwirtschaftsministerin Prof. Claudia Dalbert bedauerte, dass sich für diese Forderung keine Mehrheit auf der AMK gefunden habe.

Der Vorstand des Zentralverbandes Gartenbau (ZVG) warnte indes mit Blick auf das „Aktionsprogramm Insektenschutz“ vor Produktivitätsverlusten in den Schutzgebieten, die von den Einschränkungen „erheblich betroffen“ wären. Zugleich unterstrich er die Notwendigkeit, den integrierten Pflanzenschutz weiterzuentwickeln und mit einer Kombination aus biologischen, pflanzenzüchterischen sowie anbau- und kulturtechnischen Maßnahmen den Einsatz chemischer Pflanzenschutzmittel möglichst gering zu halten.

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