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Vor Koalitionsverhandlungen

Agrarministerkonferenz sendet Aufgabenliste nach Berlin

GAP, Schweinekrise und Förderung fürs Grünland: Die Agrarminister der Bundesländer senden eine agrarpolitische To-Do-Liste für die Sondierungen nach Berlin.

Lesezeit: 9 Minuten

Die Probleme in der Landwirtschaft sind akut und vielfältig. Die Zeit drängt, um der Krise am Schweinemarkt zu begegnen und die finalen Weichen für die nationale Umsetzung der EU-Agrarreform zu stellen. Das war der Tenor der Agrarminister der Bundesländer, die sich inmitten der Berliner Sondierungsgespräche am Freitag zur Agrarministerkonferenz in Dresden trafen.

Schweinekrise: Länder fordern Hilfe vom Bund

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Mit Blick auf die schwierige wirtschaftliche Situation der schweinehaltenden Betriebe bekräftigten die Länder ihre Forderungen an den Bund, für die von der Afrikanischen Schweinepest (ASP) betroffenen Regionen umfassende Förderprogramme aufzulegen. Wichtig sei es außerdem, in Forschung und Entwicklung zu intensivieren, um einen geeigneten Impfstoff gegen die ASP auf den Markt zu bringen.

Niedersachsens Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast (CDU) forderte vehement Unterstützung und Planungssicherheit für die Höfe: „Keine Tierhaltung ist keine Lösung. Wo sollen denn die Curry-Würste für Berlin herkommen? Am besten aus deutschen Ställen, wo wir nach hohen Standards produzieren und die Bevölkerung mit heimischen Lebensmitteln versorgen können. Ich bin froh, dass wir heute einen breiten Schulterschluss herstellen konnten."

Beschluss Schwein: Die Agrarminister votierten für den Umbau zu tierwohlgerechter Haltung, darunter Auslauf- und Freilandhaltung und 5 D (Geburt, Aufzucht, Mast, Schlachtung und Zerlegung in Deutschland). Sie forderten den Bund auf, er möge das Borchert-Papier zeitnah und umfassend umsetzen und ein verbindliches staatliches Tierwohl-Label einführen. EU-Maßnahmen zur Krisenbewältigung sollen geprüft werden. Nach der rechtlichen Definition der Tierwohlkriterien soll ein Umbau bestehender Ställe für mehr Tierwohl möglich sein und Immissionsschutz kein Ausschlusskriterium sein.

Bundesagrarministerin Julia Klöckner (CDU) betonte: "Die Akteure der Wertschöpfungskette sind gefordert, eine Branchenstrategie zu erarbeiten – das habe ich heute nochmals bekräftigt. Zusätzlich unterstützen wir in dieser akuten Situation: Wir haben erreicht, dass trotz ASP der Handel mit vielen Drittländern wieder möglich ist, die Antragsfrist für die Corona-Überbrückungshilfen haben wir bis Ende Dezember verlängert, und ich habe die Europäische Kommission aufgefordert, den Beihilfehöchstbetrag für nationale Fördermaßnahmen deutlich anzuheben. Klar ist aber auch: An Tierwohlprodukten geht kein Weg vorbei. Deshalb brauchen wir den Umbau des Systems der Nutzierhaltung, den ich eingeleitet habe.“

Länder wollen Borchert-Plan

Klöckner erinnerte in dem Zusammenhang daran, dass sie die rechtlich geprüften Finanzierungsmodelle für den Umbau der Tierhaltung vorgelegt habe. "Zudem haben wir bei der EU-Kommission die Zusicherung erreicht, dass Stallbauinvestitionen für mehr Tierwohl mit bis zu 80 % gefördert werden können. Das ist ein wichtiger Durchbruch! Auch ist die Förderdauer nicht mehr auf sieben Jahre begrenzt, sondern unbefristet. Alle Grundlagen für eine zügige Entscheidung in der neuen Legislatur sind also geschaffen“, so Klöckner.

Und Otte-Kinast betonte, dass mit dem Borchert-Papier ein Lösungsvorschlag auf dem Tisch liegt, wie man die Wettbewerbsfähigkeit mit dem Wunsch nach einer umwelt- und tiergerechten Landwirtschaft unter einen Hut bekommt. Die Borchert-Kommission habe einen verpflichtenden Aufschlag auf alle tierischen Produkte vorgeschlagen, erinnerte sie. Mit diesem Geld könnten Landwirte dann in tierwohlgerechte Ställe investieren.

„Die verpflichtende Tierwohlabgabe ist längst überfällig," forderte die Ministerin. Sie unterstützte die Forderung Baden-Württembergs, den Zuschuss für den Stallumbau auf 80 % festzulegen: „Das wäre ein wichtiges Signal, um das Überleben der Zukunftsbetriebe zu sichern."

Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus (SPD) stellte fest: „Dass Deutschland dazu in der Lage ist, haben wir bei der Entwicklung des Corona-Impfstoffes bewiesen.“ Darüber hinaus haben sich die Agrarminister der Länder darauf geeinigt, die Vorschläge der Borchert Kommission zur Einführung eines staatlich verbindlichen Tierwohllabels unverzüglich und umfassend umzusetzen.

Milchviehhaltung und Öko-Regelungen

Neben dem Thema Schwein hatte Niedersachsen noch einen Antrag zur Milchviehhaltung eingebracht. Darin geht es um Milchviehbetriebe, die auf Grünland kaum von den geplanten Öko-Regelungen in der ab 2023 beginnenden Förderperiode der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) profitieren können.

Der Antrag von Niedersachsen fand breite Unterstützung und wurde erörtert, es gab aber keinen Beschluss. „Landwirte, die auf Grünland wirtschaften, müssen eine faire Chance bekommen", forderte Ministerin Otte-Kinast. Dennoch wollte eine Mehrheit der Länder das gesamte GAP-Paket wegen der Öko-Regelungen angesichts des engen Zeitplans nicht mehr aufknüpfen. Vorgesehen ist, dass das Bundeskabinett noch im November dem nationalen Strategieplan zustimmt. Eine spätere Anpassung des Strategieplans sei möglich.

GAP-Umsetzung in Verzug

Die Länderminister brachten gegenüber Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) ihre Sorge zum Ausdruck, dass der nationale Strategieplan zur Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) nicht pünktlich zum 31.12.2021 steht. Eigentlich müsste Berlin den Plan dann zur Genehmigung nach Brüssel schicken.

„Wir brauchen endlich Klarheit, zum Beispiel was die konkrete Ausgestaltung und Höhe der Prämien für die Öko-Schemes betrifft“, erläuterte Backhaus den dringenden Handlungsbedarf. Nach einstimmigem Beschluss der Länder sei der Bund nunmehr gefordert, bis Mitte Oktober die notwendigen Voraussetzungen zu schaffen, so der MV-Minister.

Hintergrund: Der Beginn der neuen GAP-Förderperiode 2021 bis 2027 hat sich wegen der schwierigen Verhandlungen auf EU-Ebene erheblich verzögert. Nun soll die neue Förderperiode ab 01.Januar 2023 starten. Als Grundlage der neuen Förderperiode verlangt die EU von jedem Mitgliedsland einen nationalen Strategieplan zur Umsetzung der GAP bis zum 1. Januar 2022. Bund und Länder arbeiten bereits seit etwa zwei Jahren gemeinsam in Arbeitsgruppen an der Erstellung des deutschen GAP-Strategieplans. Da die Bundesregierung erst Ende Juni 2021 das Gesetz zur Umsetzung der GAP beschlossen hatte, lagen den Ländern bisher die notwendigen Rechtsgrundlagen zur Anpassung des Landesrechts noch nicht vor.

Waldumbau

Angesichts der historischen Waldschäden und der großen Bedeutung von Wäldern für den Klimaschutz diskutierte die AMK weitere Wege und Unterstützungsmöglichkeiten, um einerseits Waldschäden zu beseitigen und andererseits den Umbau der Wälder hin zu klimastabilen, arten- und strukturreichen Mischwäldern zu beschleunigen, die vielseitige Ökosystemleistungen erbringen.

Thüringens Landwirtschaftsministerin Susanna Karawanskij (Linke) fordert in dem Zusammenhang neue Finanzierungsquellen. Die angekündigten 200 Mio. € seien ein guter Anfang. Der Waldumbau sei jedoch eine Generationenaufgabe. Um diese nachhaltig abzusichern, hält sie eine Verstetigung der Förderung für notwendig.

Hintergrund: Mit dem "Klimaschutz Sofortprogramm 2022" hat das Bundeskabinett am 23. Juni 2021 eine Vorlage beschlossen, mit der eine Honorierung der Klimaschutzleistung des Waldes durch die neue Bundesregierung umgesetzt werden kann. Es wird ein Modell vorgeschlagen, mit dem Waldbesitzende einen Anreiz für den Erhalt und die Vergrößerung der CO2-Senke in Wäldern und in langlebigen Holzprodukten erhalten. Im Entwurf des Bundeshaushalts 2022 sind dafür 200 Millionen Euro aus dem Energie- und Klimafonds eingeplant.

Weitere Beschlüsse

Hochwasserentschädigung: Unter dem Eindruck der verheerenden Hochwasserkatastrophe vom Sommer hat die AMK auf einen sächsischen Antrag hin den Bund gebeten, bundeseinheitliche Grundlagen für die Entschädigung von landwirtschaftlichen Nutzern auf Flächen in Poldern, Hochwasserrückhaltebecken und Deichrückverlegungs-Flächen zu entwickeln.

Mehr Tempo: Die Bundesländer sind sich einig, dass Landwirtschaft und weitere Akteure im ländlichen Raum Planungssicherheit für die Agrarförderung brauchen. Der Bund ist aufgefordert, rasch die ausstehenden Verordnungen zur Gemeinsamen Agrarpolitik vorzulegen.

Weniger Lebensmittel in den Müll: Die AMK hat weiteres Engagement gegen Lebensmittelverschwendung beschlossen. Ein Fokus soll auf der Verbraucherbildung liegen. Der Bund soll weitere gesetzliche Regelungen prüfen, um die Verschwendung von Lebensmitteln zu reduzieren.

Mehr Tierschutz: Die AMK adressierte in Dresden auch Tierschutzthemen wie den Umbau von Ställen im Sinne der Tiergerechtigkeit oder Alternativen zum Kükentöten. Bei Zielkonflikten zwischen Tierschutz und Baurecht, Immissionsschutzrecht u. ä. soll bei Stallumbauten ohne Erweiterung des Bestands dem Tierschutz Vorrang eingeräumt werden.

DüngeVO: Mit Blick auf die Umsetzung der Nitratrichtlinie und das drohende EU-Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland trugen die Länder ihre massive Sorge an den Bund heran.

Für Sachsens Agrarminister Wolfram Günther (Grüne) war es die letzte AMK unter seinem Vorsitz. Im kommenden Jahr 2022 übernimmt Sachsen-Anhalt den Vorsitz.

Günther sagte zum Abschluss der AMK: "Wir haben in diesem Jahr den Einstieg in den Umstieg der Agrarförderung verhandelt. Das ist der eigentliche Erfolg dieses Jahres. Ein bedeutend größerer Teil der Agrarförderung ist künftig an Leistungen für das Gemeinwohl gekoppelt. Zugleich ist diese Förderperiode eine des Übergangs. Unser Ziel bleibt, dass ab der nächsten Förderperiode hundert Prozent des öffentlichen Geldes an öffentliche Leistungen gekoppelt sind. Die Landwirtschaft ist auf dem Weg. Die Aufgabe von Bund, Ländern und EU muss darin bestehen, die Branche dabei zu unterstützen, und nicht, sie vor Veränderungen zu beschützen."

NRW plant 2022 Gesetzesvorstoß zur Tierhaltung

Nordrhein-Westfalens Landwirtschaftsministerin Ursula Heinen-Esser kündigte auf der AMK an, zur Förderung des Tierwohls in der Nutztierhaltung Anfang 2022 ein Gesetz vorzulegen, um den Umbau in den Betrieben zu erleichtern und zu forcieren. Darin sollen Regelungslücken geschlossen sowie etwa baurechtliche Hürden abgebaut werden.

Am kommenden Montag tritt sich die CDU-Politikerin mit Vertretern aus Landwirtschaft, Einzelhandel und Verbänden. Im Mittelpunkt des Austausches stehen die Ankündigungen von Unternehmen des Einzelhandels, bis 2030 nur noch Frischfleisch der Haltungsstufen 3 und 4 verkaufen zu wollen.

Heinen-Esser fordert die Fleischbranche auf, einen gemeinsamen Kodex zu erarbeiten, in dem Produktqualität neu definiert und entsprechend honoriert wird. Die landw. Betriebe müssten in die Lage versetzt werden, den Umbau zu mehr Tierwohl einfacher zu realisieren. "Engagement wird heute oftmals noch durch Vorgaben ausgebremst. Dies müssen wir vereinfachen", so Heinen-Esser. Eine entscheidende Frage ist, wie der Umbau der Tierhaltung finanziert werden kann. "Tierwohl kostet Geld. Daher sind faire Preise entlang der gesamten Fleischkette vonnöten. Hier erwarte ich Bewegung und Fairness vom Handel."

Nordrhein-Westfalen setzt sich dafür ein, dass Betriebe, die besonders umwelt- und tiergerechte Haltungsverfahren umsetzen, langfristige Perspektiven für Investitionen erhalten. Die künftigen Erlöse für Fleisch müssen alle Kosten decken, die durch Umbau und aufwendigere Haltung entstehen.

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