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Entlastung

Agrarministerkonferenz unterstützt Agrardieselsteuerrückerstattung für Schäfereibetriebe

Die Agrarminister bitten den Bund, Schäfereibetrieben im Rahmen der Agrardieselrückerstattung eine Steuerentlastung für andere als die in § 57 Absatz 1 Satz 1 Energiesteuergesetz genannten Fahrzeuge (=Schlepper) zu gewähren. Das Argument: Den Imkern wurde diese Vergünstigung bereits gewährt.

Lesezeit: 2 Minuten

Anlässlich der Agrarministerkonferenz am 12.04.2019 in Landau/Pfalz haben die Minister der Agrarressorts der Länder den Bund erneut nach 2010 mit Nachdruck gebeten, darauf hinzuwirken, dass Schäfereibetrieben im Rahmen der Agrardieselrückerstattung analog zu den Imkereien ebenfalls eine Steuerentlastung für andere als die in § 57 Absatz 1 Satz 1 Energiesteuergesetz genannten Fahrzeuge (=Schlepper) gewährt wird. Ferner bitten sie diesbezüglich um Berichterstattung auf der Herbst-AMK 2019. Die Vorteile einer Steuervergünstigung sollen künftig analog auch für alternative Antriebe gelten.

Im Vorfeld hatte sich die Vereinigung Deutscher Landesschafzuchtverbände (VDL) an den Vorsitzenden sowie die teilnehmenden Landesvertreter mit der Bitte gewandt, den von Niedersachsen eingebrachten Antrag zu unterstützen. Die VDL begrüßt diese Beschlussfassung nachdrücklich. Es wird ein Anliegen aufgegriffen, dass für die Schafhalter eine große Hilfe zu mehr Wettbewerbsfähigkeit darstellt, wenn Schäfereibetrieben analog zu den Imkern die anfallenden Arbeiten mit Geländewagen oder Pick Up etc. erledigen können.

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Auf Grund der zum Teil beträchtlichen Entfernungen vom Hof zu den Weideflächen ist es meist zu aufwendig, die Strecken mit dem Schlepper zurückzulegen. Es handelt sich beispielsweise um Wasser- und Futtertransport; zunehmend um Vorsorgemaßnahmen im Rahmen des Herdenschutzes für Betreuungs- und Überwachungsfahrten.

Die VDL erwartet, dass die Bundesregierung und hier insbesondere das Bundesfinanzministerium mit Unterstützung des Bundeslandwirtschaftsministeriums dieses wichtige Anliegen umsetzt. „Die gesellschaftlichen Leistungen der Schafhaltung beim Küsten- und Erosionsschutz sollten ähnlich, wie dies für die Imkereien geschieht, durch die Erweiterung der Agrardieselregelung nachhaltig unterstützt werden“, so der VDL-Vorsitzende J. Lückhoff.

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