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Agrarökonomen empfehlen Ausstieg aus Direktzahlungen bis 2028

Eine vom Bundesumweltministerium geförderte Studie kommt zu dem Schluss, dass das heutige flächenbezogene Agrar-Prämiensystem wenig zielführend ist, weil es die Landwirte nicht zum Umdenken animiert.

Lesezeit: 2 Minuten

Eine geringe ökologische Wirksamkeit bescheinigen Wissenschaftler um Prof. Peter H. Feindt von der Berliner Humboldt-Universität den bisherigen Instrumenten der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP).

In einer vom Bundesumweltministerium geförderten Studie stellen die Agrarökonomen fest, dass aktuell ein sehr hoher Anteil des GAP-Budgets in wenig zielführende Instrumente fließe. Gleichzeitig fehlten Ansätze, um notwendige Lern- und Anpassungsprozesse der landwirtschaftlichen Betriebe und innovative Kooperationen im ländlichen Raum zu fördern.

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Für eine aus Umweltsicht wirksamere und praktikablere Agrarpolitik schlagen die Forscher unter anderem den Ausstieg aus flächenbezogenen Direktzahlungen als pauschale Einkommensstützung vor. Diese sollten schrittweise in „wirksame und zielgenaue Agrarumweltinstrumente“ umgeschichtet werden; die Gelder sollten ab 2028 nur noch in Form von Zahlungen für die Bereitstellung von öffentlichen Gütern beim Landwirt ankommen.

Konkret sollten bereits mit Einführung des neuen Förderrahmens ab 2023 in der Ersten Säule nicht mehr als 60 % der Mittel für flächenbezogene Direktzahlungen als pauschale „Einkommensgrundstützung“ vorgesehen werden, um ein hinreichendes Budget für Eco-Schemes zu ermöglichen, präzisieren die Autoren der Studie.

Empfohlen wird, die pauschale Einkommensgrundstützung dann über die gesamte Förderperiode hinweg jährlich um 5 Prozentpunkte zugunsten der Eco-Schemes zu reduzieren.

Andere Formen von entkoppelten Direktzahlungen, wie beispielsweise die Umverteilungs- und die Junglandwirteprämie, würden nach dem Vorschlag der Berliner Wissenschaftler mit Ende der Förderperiode auslaufen. Zudem sollten Eco-Schemes für die Förderperiode ab 2023 als gesamtbetriebliches Punktemodell mit regional differenzierten Maßnahmenlisten ausgestaltet werden, wobei die wählbaren Maßnahmen bereits bei einjähriger Anwendung einen signifikanten Umweltnutzen haben oder implizit mehrjährig sein müssten.

Beratung ausbauen

Die notwendigen Veränderungsprozesse auf den Betrieben erfordern nach Einschätzung des Teams um Feindt eine spezifische Beratungs- und Weiterbildungsinfrastruktur, um die Integration von Umwelt-, Natur- und Klimaschutz in die landwirtschaftlichen Produktionssysteme wirksam zu unterstützen. Sie schlagen deshalb vor, Kooperationen, Beratung und gemeinsames Lernen zu stärken.

Langfristig sollte eine Inanspruchnahme von Beratungsleistungen und Weiterbildungsmaßnahmen ab dem Erhalt einer bestimmten Fördersumme oder eines bestimmten Flächenumfangs verpflichtend eingeführt und finanziell unterstützt werden. Parallel dazu sollte verstärkt in die Ausbildung von Beratern investiert werden, die neben der Produktion die Sicherung und Förderung öffentlicher Güter mindestens gleichwertig berücksichtigten.

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