Die Agrarexperten im Europaparlament haben sich dafür ausgesprochen, Kontrollen im Rahmen des EU-Rechts zur Tier- und Pflanzengesundheit auf Marktteilnehmer und Bereiche mit hohem Risiko von Verstößen zu konzentrieren.
Eine übermäßige Belastung der kontrollierten Betriebe soll verhindert werden, ebenso eine pauschale Gebührenerhebung; allerdings sollten die Mitgliedstaaten ermächtigt werden, einen Teil der Kontrollkosten auf die Marktteilnehmer abzuwälzen. Das geht aus einer vergangene Woche verabschiedeten Stellungnahme hervor, die von der FDP-Abgeordneten Britta Reimers betreut wurde.
Der Landwirtschaftsausschuss befürwortet den Ansatz der Europäischen Kommission, unangemeldete Kontrollen durchzuführen. Sogar wenn ein Marktteilnehmer eine Kontrolle anfordere, dürfe der Besuch nicht angekündigt werden. Betroffene sollen gegen die Entscheidungen der zuständigen Behörden Rechtsmittel einlegen können. Das Papier fließt in den Parlamentsbericht zur Kontrollverordnung der Novelle des EU-Tier- und Pflanzengesundheitsrechts ein. Federführend ist der Umweltausschuss, der im Februar seine eigene Position abstimmen dürfte. Ins Plenum gelangt das Dossier voraussichtlich im April.