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Rheinland-Pfalz

Agrarreform und Schweinemarktkrise - und von der Politik nichts zu hören

Der BV Rheinland-Nassau hat kürzlich über die Folgen der Agrarreform, über die künftigen Förderungen, über die Schweinemarktkrise und den zunehmenden Frust der Bauern auf die Politik gesprochen.

Lesezeit: 6 Minuten

Der Präsident des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau (BWV), Michael Horper, hatte die Mitglieder des Verbandsrates sowie der BWV‑Fachausschüsse eingeladen, um über die künftige Ausgestaltung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) zu diskutieren.

Neben dem stellvertretenden DBV-Generalsekretär Udo Hemmerling erläuterten die stellvertretende BWV-Hauptgeschäftsführerin Karin Bothe-Heinemann und Dr. Simon Schlüter, Mitglied der Hauptgeschäftsführung, den aktuellen Stand zur GAP auf EU-, Bundes- und Landesebene.

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Schweinemarktkrise

Horper betonte, dass die wirtschaftlich besonders schwer getroffenen schweinehaltenden Betriebe bisher keine adäquaten Reaktionen seitens der Politik erfahren würden: „Ich mache mir um die Schweinehaltung in Rheinland-Pfalz große Sorgen. Es ist wichtig, dass die wirtschaftlichen und emotionalen Belastungen für die Betriebe nicht weiter zunehmen. Die politischen Entscheidungsträger wissen sehr wohl, dass während der künftigen EU-Förderperiode die Tierhaltung besonders berücksichtigt werden müsste, dennoch fehlen bisher die notwendigen Signale.“

Kürzung der Direktzahlungen verhindert

Dr. Schlüter gab einen Rückblick über die bisher durchgeführten Verhandlungen und Entscheidungen auf EU-Ebene, die Grundlage der GAP für die der neue Förderperiode seien. Dabei hätten sich sowohl der Deutsche Bauernverband, als auch die Landesbauernverbände intensiv in die Diskussion eingebracht.

So sei es beispielsweise ein berufsständischer Erfolg, dass die ursprünglich vorgesehenen Kürzungen der Direktzahlungen für Deutschland von 6 % auf nur 0,7 % reduziert worden seien. Darüber hinaus würden künftig kleinere Betriebe bei der Förderung der ersten Hektare mehr Finanzmittel erhalten. Außerdem habe die erste Säule erhalten werden können, die grundsätzlich zur Disposition gestanden habe.

Mehr Auflagen - mehr Bürokratie

Kritisch für die Betriebe sieht Dr. Schlüter die erhebliche Zunahme „grüner Elemente“, die zu mehr Auflagen führen werden. Dadurch werde die Bürokratie weiter zunehmen. In Anbetracht des massiven Widerstands von Umwelt- und Verbraucherschutzgruppen gegen die bestehende Agrarförderung sowie konkurrierenden politischen Interessen und des Ausscheidens Großbritanniens aus der Europäischen Union hätten die erzielten Ergebnisse auf Brüsseler Ebene deutlich negativer für den Berufsstand ausfallen können. Insofern sei der Bauernverband durchaus erfolgreich gewesen.

Junglandwirteprämie steigt

Udo Hemmerling vom Deutschen Bauernverband bestätigte das insgesamt stabile Agrarbudget der GAP in den nächsten Jahren. Ab 2023 werde es keine Zahlungsansprüche mehr geben. Für die Feststellung des „aktiven Landwirtes“ werde der Nachweis der Mitgliedschaft in der Landwirtschaftlichen Unfallversicherung genügen und die Tierkennzeichnung werde aus den verpflichtenden Vorgaben der Konditionalität (bisher Cross-Compliance-relevant) entfallen.

„Die Junglandwirteprämie wird deutlich attraktiver gestaltet werden“, erklärte Hemmerling. „Es ist eine bundeseinheitliche Prämie von 134 € je ha und Jahr auf längstens fünf Jahre vorgesehen. Ein Betrieb mit 100 ha kann in einem günstigen Fall mit über 65.000 € an Junglandwirteprämie rechnen.“

Schärfere Anforderungen an Fruchtwechsel problematisch

Weiterhin erklärte Hemmerling die geplante Ausgestaltung der Mutterkuh- sowie der Mutterschafprämie. Problematisch sieht er den geforderten Fruchtwechsel auf Ackerland. Dabei würden Zwischenfrüchte oder Untersaaten auf 50 % der betrieblichen Ackerfläche als Fruchtwechsel anerkannt werden.

Ausgenommen vom verpflichtenden Fruchtwechsel seien Betriebe mit mehr als 75 % Ackerfutter auf der Ackerfläche oder 75 % Dauergrünland. Betriebe bis zu zehn Hektar Ackerland und Ökolandbaubetriebe seien ebenfalls ausgenommen.

Kritisch sieht Hemmerling die zum Teil überzogenen Anforderungen bei der Konditionalität und dass die Basisprämie nur noch ca. 150 €/ha betragen werde. Die Fördermöglichkeiten über die sogenannten Eco-Schemes seien nicht zufriedenstellend mit den vorhandenen Förderangeboten der Bundesländer in der zweiten Säule abgesprochen. Dies führe zu Unsicherheiten und im Zweifel zu einer geringeren Förderung. Außerdem seien die Prämien der Eco-Schemes wenig attraktiv.

Keine Änderungen an AUKM in Rheinland-Pfalz notwendig!

Die Auswirkungen der künftigen Agrarpolitik auf das Land Rheinland-Pfalz erläuterte Karin Bothe-Heinemann. Das Land habe über die Maßnahmen der zweiten Säule die Regelungskompetenz. Die EU fordere die Länder auf, mindestens 30 % der Mittel der zweiten Säule für Klima- und Umweltmaßnahmen aufzuwenden. Rheinland-Pfalz erfülle dies bereits mit über 48 % dieser Mittel. Daher seien grundsätzlich keine nennenswerten Programmänderungen der Agrar-, Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen (AUKM) notwendig. Es sei ein berufsständischer Erfolg, dass die Ausgleichszulage wieder eingeführt worden sei, machte Bothe-Heinemann deutlich. Ab 2023 sei diese seit Jahren vom BWV geforderte Förderung der Betriebe in den benachteiligten Gebieten Teil des Strategieplanes des Landes Rheinland-Pfalz.

Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau nehme auch weiterhin gezielt Einfluss auf die Ausgestaltung des GAP-Strategieplans in Rheinland-Pfalz. So habe sich der Verband schon seit 2020 in vier Stellungnahmen intensiv für die praxisgerechte Ausgestaltung künftiger Programme eingesetzt.

Scharf kritisierte Bothe‑Heinemann, dass die Eco-Schemes in Konkurrenz zu den vorhandenen AUKM‑Maßnahmen stünden. Am Ende seien die Landwirte die Leidtragenden, wenn auf die aktuellen Landesprogramme weitere Auflagen „aufgesattelt“ würden, ohne dass zusätzliche finanzielle Anreize für die wirtschaftlichen Einbußen, die damit einhergehen, geschaffen würden.

Herkunfts- und Haltungslabel erwünscht

Anschließend diskutierten die BWV-Vertreter über die kommenden Auflagen und Fördermöglichkeiten der künftigen Agrarpolitik. Dabei machte sich Dr. Schlüter stark für ein künftiges Herkunfts- und Haltungslabel, um die Tierhaltung im Land zu festigen. Die flächenbezogene Tierhaltung sei die Zukunft – gerade in Rheinland-Pfalz.

Frust über Politiker

Insgesamt mache sich unter den Landwirten Unmut über die politischen Akteure breit. Auf die betrieblichen Situationen werde zu wenig Rücksicht genommen. So stellte Markus Hansen vom BWV-Fachausschuss Schweinehaltung die Politik für die schweinehaltenden Betriebe auf allen Ebenen infrage. Der Berufsstand müsse intensiver mit dem Handel reden. Die Wertschöpfung müsse die Landwirte erreichen und dürfe nicht beim Handel versichkern. Die Politik gebe den Bauern keine Planungssicherheit.

Kreisvorsitzender Marco Weber (MdL) kritisierte die Höhe der Basisprämie: „Als Betrieb muss ich mir überlegen, ob ich 150 €/ha in Anspruch nehme und mir die dafür notwendigen Auflagen antue. Dieses System führt lediglich zu einer Zwei-Klassen-Landwirtschaft.“

Kreisvorsitzender Stefan Fiedler gab zu bedenken, dass Tierhalter, die in Ställe investiert hätten, an Flächen gelangen müssten. Die künftige EU-Agrarförderung dürfe daher nicht an extensive Maßnahmen gebunden werden, damit Flächen für die Betriebe, die sie benötigten, auch angeboten würden.

Nach weiterer intensiver Diskussion machte Horper darauf aufmerksam, dass der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau über die weiteren Entwicklungen der GAP informieren werde. Die staatlichen Mittel seien bisher für die Bauernfamilien von großer Bedeutung gewesen. Sie dürften derzeit nicht infrage gestellt werden.

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