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topplus Ergebnisse der Agrarministerkonferenz

Agrarreform wird erst ab 2023 gelten

Die Neuregelung der Agrarzahlungen wird sich mindestens um zwei Jahre auf 2023 verzögern. Die Agrarminister müssen nun eine zweijährige Übergangszeit ab Ende des Jahres organisieren.

Lesezeit: 4 Minuten

Dass es Verzögerungen bei der Agrarreform nach 2020 geben würde, war schon länger klar. „Bisher hatten wir aber immer nur von einem Jahr Übergangszeit geredet“, sagte der saarländische Agrarminister, Reinhold Jost (SPD), am Freitag nach der Agrarministerkonferenz (AMK) in Saarbrücken vor der Presse. Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) stellte auf der AMK nun auch öffentlich heraus, dass es dabei nicht bleiben wird. Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) gehe davon aus, dass die neuen Regelungen zur Gemeinsamen EU-Agrarpolitik (GAP) nicht vor dem 1. Januar 2023 angewendet werden können.

Agrarminister warten auf EU-Budget und Green-Deal

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Grund dafür ist nicht zuletzt die Corona Krise, die die ohnehin schon in Verzug geratenen Beratungen auf EU-Ebene weiter verzögert. „Wir wollten alle schon weiter sein“, sagte Klöckner auf der Pressekonferenz nach der AMK. Sie wolle weiter vor einer Festlegung mit den Bundesländern auf einen deutschen Fahrplan für die Umsetzung der EU-Agrarreform auf den noch ausstehenden Beschluss über das EU-Budget für die Finanzierungsperiode von 2021 bis 2027 warten. “Wir können über die GAP erst reden, wenn sich alles verzahnt“, sagte Klöckner. Dafür will sie die Entscheidung über das EU-Budget und über den Green-Deal und die farm-to-fork-Strategie für den Agrarbereich abwarten.

2-jährige Übergangsperiode für Agrarzahlungen ab 2021

Da die Finanzierungsperiode für die Agrarzahlungen Ende 2020 ausläuft, müssen die Bundesländer sich nun um eine zweijährige Übergangszeit kümmern, in der noch die alten Regeln bei der Auszahlung gelten, aber ein anderes Budget dafür vorhanden ist. Klöckner betonte auf der AMK, die Bundesregierung setze sich in Brüssel für eine zweijährige Übergangsregelung ein. Diese sichere die Fortführung der Direktzahlungen sowie verschiedener Förderprogramme.

Sonderkonferenz Ende Mai soll über Ökoleistungen debattieren

Welche ökologischen Leistungen die Landwirte ab der neuen Agrarreform für den Bezug von Agrarzahlungen erbringen müssen, darüber haben die Agrarminister bei der heutigen AMK nicht in Detail debattiert. Auch über die Ausgestaltung der von der EU-Kommission bereits vorgeschlagenen Eco-Schemes (Ökoleistungen) habe man im Detail nicht diskutiert, bestätigte der saarländische Agrarminister Jost. „Es macht keinen Sinn ins Detail zu gehen, wenn der Rahmen noch nicht fest steht“, sagte auch Jost. Am 28. Mai soll es jedoch genau zu diesen Fragen eine gemeinsame Konferenz der Agrarminister und der Umweltminister von Bund und Ländern gemeinsam mit dem Agrar- und dem EU-Umweltkommissar dazu geben. Jost betonte, dass ihm wichtig sei, mit der neuen GAP, die landwirtschaftliche Nutzung und den Arten- und Umweltschutz zusammen zu bringen und nicht gegeneinander aus zu spielen.

Klöckner will EU-Landwirtschaft nach Corona neu betrachten

Bundeslandwirtschaftsministerin Klöckner gab vor der Presse keine neuen Überlegungen ihres Hauses mit Blick auf die GAP preis. Sie betonte, sie setze sich dafür ein, die Einkommenssicherung mit den Umwelt- und Klimaschutzleistungen der Landwirtschaft verbinden zu wollen und mit der GAP vor allem letztere honorieren zu wollen. „Wir brauchen genügend Geld für die neuen Anforderungen“, schränkte Klöckner aber ein. Sie stehe für „verbindliche Mindeststandards“, damit es keine Wettbewerbsverzerrungen in der EU gebe. Nach der Corona Pandemie müsse die Land- und Ernährungswirtschaft neu betrachtet werden, sagte Klöckner.

Weitere AMK Ergebnisse von heute in Kürze:

  • Die Länder streiten weiter über die Verteilung der ELER Mittel aus der 2. Säule ab 2021, der Verteilungsschlüssel, der bisher die ostdeutschen Bundesländer begünstigte, soll geändert werden, Entscheidungen dazu wurden aber vertagt.
  • Die Verwendung der „Bauernmilliarde“ war kein Thema auf der AMK.
  • Mit Blick auf Verstöße gegen die Corona-Auflagen zur Einreise ausländischer Saisonarbeitskräfte appellierte Bundeslandwirtschaftsministerin Klöckner an die Länder diese einzuhalten. Die Kontrolle des Gesundheits- und Arbeitsschutzes sowie der Unterbringungs- und Hygienesituation falle in den Verantwortungsbereich der Länder. Diese könnten Verstöße dagegen von Landwirte mit Bußgeldern ahnden. Kämen sie dem nicht nach, riskierten diese, dass keine Saisonarbeitskräfte mehr einreisen könnten, sagte sie.
  • Keine Einigkeit unter den Ländern gab es über die Verlängerung der Aufenthaltsdauer für Saisonarbeiter von jetzt 115 auf 180 Tage. Die Entscheidung darüber liegt jedoch ohnehin beim Bund. Klöckner setzt sich innerhalb der Bundesregierung für eine nochmalige Verlängerung der Aufenthaltsdauer ein. Bisher gibt es dazu aber noch keine Übereinkunft der Bundesregierung.

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