Die Sorge einiger Akteure, die Ernährungssicherheit in der Europäischen Union könnte durch den Krieg in der Ukraine gefährdet werden, hat sich zumindest bislang als unbegründet erwiesen.
Vielmehr klagen vor allem die östlichen EU-Mitgliedstaaten, von denen viele direkt an die Ukraine grenzen, aktuell über ein Überangebot an ukrainischen Agrargütern. Dies betrifft vor allem den Getreidemarkt.
Wie eine Sprecherin der Brüsseler Behörde gegenüber dem Pressedienst Agra Europe erklärte, prüft die Kommission jetzt Anträge aus Mitgliedsländern, unter anderem von Polen, die deshalb einen Einsatz der neu geschaffenen „Agrarreserve“ - vormals Krisenreserve - fordern.
Plan beim Agrarrat vorgelegt - Länder sollen Belege für Behauptung liefern
Beim Agrarrat Ende Januar war auf Initiative Polens eine Erklärung vorgelegt worden, in der auf die massiv gestiegenen Agrarimporte aus der Ukraine und die Folgen für die Bauern hingewiesen wurde. Unterstützt wurde die von Warschau vorgebrachte Forderung nach Unterstützungsmaßnahmen der EU von Bulgarien, der Slowakei, Tschechien, Ungarn und Rumänien.
Laut Kommissionskreisen wurden diese Staaten dann aufgefordert, die von ihnen beklagte Problematik mit Zahlen und Fakten zu untermauern. Dem seien die EU-Länder nachgekommen, hieß es vorige Woche aus der Behörde. Wann mit einer Entscheidung über mögliche EU-Sonderhilfen zu rechnen ist, scheint derweil aber noch unklar. Sollte die Kommission im Sinne der Betroffenen entscheiden, wäre unter anderem die Gewährung von Beihilfen zur Lagerhaltung vorstellbar.
Zwei Wege möglich
Dazu kann die Kommission einen Vorschlag über die Aktivierung der Agrarreserve vorlegen. Dieser wird in der Regel in Form eines Durchführungsrechtsaktes einem Fachausschuss der Mitgliedstaaten vorgelegt, der dann darüber abstimmt.
Die Kommission könnte aber auch einen Entwurf für einen Rechtsakt zur Aktivierung der Agrarreserve präsentieren. Dieses Verfahren ist allerdings eher die Ausnahme. Dann könnten Rat oder EU-Parlament innerhalb bestimmter Fristen nur ihr Veto dagegen einlegen.
Im Gegensatz zur früheren Krisenreserve erfordert die mit der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) geschaffene neue „Agrarreserve“ im Regelfall nicht eine Kürzung der Direktzahlungen an die Landwirte. Laut den neuen GAP-Vorschriften werden zu Beginn jedes Jahres im Förderzeitraum 2023 bis 2027 mindestens 450 Mio. € dafür bereitgestellt.
Die Kommission kann im Haushaltsplan aber auch einen höheren Betrag vorsehen. Nicht verwendete Mittel der Agrarreserve werden auf das nächste Jahr übertragen. Brüssel ist außerdem berechtigt, die Reserve gegebenenfalls und je nach Verfügbarkeit von Finanzmitteln anzupassen.