Das Bundeslandwirtschaftsministerium sperrt sich gegen die Forderung des Bundesrates nach bundesweit einheitlichen Anforderungen an Anlagen zur Lagerung von Jauche, Gülle und Silagesickersaft (JGS-Anlagen).
Wie aus Regierungskreisen in Berlin verlautete, wird das Agrarressort in den anstehenden Gesprächen mit dem Bundesumweltministerium darauf drängen, die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) nach den Maßgaben der Länderkammer nicht in Kraft zu setzen. Das Landwirtschaftsministerium begründet seine Haltung mit massiven zusätzlichen Kosten, die durch verschärfte Anforderungen auf die Bauern zukommen könnten.
Insbesondere die drohende nachträgliche Leckageerkennung für bestehende Anlagen hält man für unzumutbar. Bei Nichtinkraftsetzung müsste die Bundesregierung anschließend einen neuen Entwurf vorlegen und abermals versuchen, ihn durch den Bundesrat zu bringen. Unterdessen hat der agrarpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Franz-Josef Holzenkamp im Zusammenhang mit der JGS-Diskussion grünen Landwirtschaftsministern in den Ländern „Scheinheiligkeit“ vorgeworfen.
Appelle von Schmidt und Baake
Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt hatte noch unmittelbar vor der Bundesratssitzung Ende Mai an die Länder appelliert, den Ausschussempfehlungen nicht zu folgen und JGS-Anlagen nicht in die Verordnung aufzunehmen. Dies war jedoch ebenso erfolglos geblieben wie ein Schreiben von Wirtschaftsstaatssekretär Rainer Baake an die Länder. Auch Baake hatte die Länder aufgefordert, ihre Position zu überdenken.
Nach Auffassung von Schmidt gibt es bei JGS-Anlagen keinen Handlungsbedarf. Seinen Angaben zufolge sind in allen Bundesländern ausreichende Regelungen zur Sicherheit von Behältern für Jauche, Gülle und Sickersäfte im Landesrecht verankert. Das Unfallrisiko, das von derartigen Anlagen ausgehe, sei sehr gering.
An dieser Auffassung hat sich offenbar nichts geändert. Bereits in den Verhandlungen mit dem Umweltministerium über den Regierungsentwurf hatte sich das Agrarressort durchgesetzt und eine Aufnahme der JGS-Anlagen in die AwSV verhindert. Sollte man nunmehr zum gleichen Ergebnis kommen, würde die Verordnung aller Voraussicht nach nicht in Kraft gesetzt. Allerdings müssten dafür auch das Bundeswirtschafts- und das Bundesverkehrsministerium zustimmen, die beide von einzelnen Vorschriften der AwSV betroffen sind.