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Agrarunternehmer müssen Ihre Betriebsstruktur veröffentlichen

Das Europaparlament hat sich für eine Offenlegung der Betriebsstrukturen in der Landwirtschaft ausgesprochen. Demzufolge sollen Agrarunternehmen dazu verpflichtet werden, ihre Betriebsstruktur öffentlich bekanntzumachen. Betroffene sollen angeben müssen, ob Sie Teil einer Agrarholding oder einer Unternehmensgruppe sind

Lesezeit: 1 Minuten

Das Europaparlament hat sich für eine Offenlegung der Betriebsstrukturen in der Landwirtschaft ausgesprochen. Demzufolge sollen Agrarunternehmen dazu verpflichtet werden, ihre Betriebsstruktur öffentlich bekanntzumachen. Betroffene sollen angeben müssen, ob Sie Teil einer Agrarholding oder einer Unternehmensgruppe sind. Damit soll es innerhalb der Europäischen Union leichter möglich sein, den Umfang gewisser Konzernstrukturen in der Landwirtschaft zu erfassen.


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Laut Kritikern solcher Strukturen, wie die grüne Europaabgeordnete Maria Heubuch, könnte so die von der EU-Kommission vorgeschlagene Kappung der Direktzahlungen mit „Zähnen“ ausgestattet werden. Dafür müsste zuvor allerdings in einem weiteren Schritt auch erfasst werden, wie die „Agrar-Holdings“ heißen, so Heubuch. „Wer wirklich etwas gegen die ungerechte Verteilung der Agrargelder tun will, muss auf Ebene der Holdings und Konzerne kürzen. Alles andere wäre Kosmetik“, so die Agrarpolitikerin.

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