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Aigner blockiert Verbringungs-VO für Wirtschaftsdünger

Beim Düngerecht droht ein Streit, weil Bundesagrarministerin Ilse Aigner überraschend den Länder-Entwurf einer Verbringungsverordnung für Wirtschaftsdünger blockiert. Bei der Erarbeitung hatte das Ministerium noch zugestimmt und auch von der EU-Kommission gibt es grünes Licht.

Lesezeit: 2 Minuten

Beim Düngerecht droht ein Streit, weil Bundesagrarministerin Ilse Aigner überraschend den Länder-Entwurf einer Verbringungsverordnung für Wirtschaftsdünger blockiert. Bei der Erarbeitung hatte das Ministerium noch zugestimmt und auch von der EU-Kommission gibt es grünes Licht. Vor allem Nordrhein-Westfalen, aber auch Niedersachsen halten die Regelung für unverzichtbar, insbesondere um die Abgabe von Gülle durch flächenlose Betriebe zu erfassen. Dazu enthält die vorliegende Fassung eine Aufzeichnungspflicht für Abgeber, Beförderer und Empfänger von Wirtschaftsdünger, ferner eine Meldepflicht für Empfänger von Wirtschaftsdüngern von außerhalb des Landes sowie eine einmalige Mitteilungspflicht für das erstmalige gewerbsmäßige Inverkehrbringen von Wirtschaftsdüngern. Die Mitteilungspflicht zielt auf die Erfassung von Nährstoffströmen zwischen Ländern und auf Importe ab. Im Düsseldorfer Landwirtschaftsministerium verweist man auf den wachsenden Anteil gewerblicher Tierhaltungsanlagen. Für die Überwachung der Verwertung für die in diesen Anlagen anfallende Gülle gebe es derzeit keine Rechtsgrundlage. Das gelte ebenso für die Reststoffe aus größeren Biogasanlagen. Auch hier seien die Behörden bislang auf die Auskünfte der Betreiber angewiesen, ohne diese verifizieren zu können. Das Problem werde in Zukunft weiter an Brisanz gewinnen, so dass eine Regelung dringend geboten sei, heißt es im nordrhein-westfälischen Agrarressort. Die Regelungen sollen aber erst ab einer Grenze von 200 t Frischmasse pro Jahr gelten. Betriebsinhaber mit mehreren Betrieben innerhalb eines Umkreises von 50 km sollen grundsätzlich ausgenommen bleiben. Nicht erfasst werden zudem Betriebe, die nicht zur Aufstellung eines Nährstoffvergleichs laut Düngeverordnung verpflichtet sind und die insgesamt im Betrieb angefallene oder aufgenommene Menge an Wirtschaftsdünger 500 kg Stickstoff im Jahr nicht übersteigt. Die Länder drängen Aigner nun, ihre Entscheidung zurückzunehmen und das Verfahren nicht länger aufzuhalten. Bislang haben sich lediglich Bayern und Sachsen gegen eine Regelung zum Inverkehrbringen und Befördern von Wirtschaftsdünger ausgesprochen.

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