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Aigner hofft, dass Arzneimittelgesetz durch den Bundesrat kommt

Der Bundesrat wird am kommenden Freitag über die Novelle des Arzneimittelgesetzes (AMG) beraten. Mit der vom Bundestag bereits verabschiedeten Gesetzesänderung will Bundesagrarministerin Ilse Aigner erreichen, dass die Bauern deutlich weniger Antibiotika in der Tierhaltung einsetzen.

Lesezeit: 4 Minuten

Der Bundesrat wird am kommenden Freitag über die Novelle des Arzneimittelgesetzes (AMG) beraten. Mit der vom Bundestag bereits verabschiedeten Gesetzesänderung will Bundesagrarministerin Ilse Aigner erreichen, dass die Bauern deutlich weniger Antibiotika in der Tierhaltung einsetzen.

 

Im Vorfeld der Beratungen des Bundesrates appellierte die Ministerin nun an die rot-grün regierten Länder, die Reform des Arzneimittelgesetzes zu unterstützen und der Novelle zuzustimmen: „Es muss alles getan werden, um den Antibiotika-Einsatz zu reduzieren. Es geht um die Gesundheit der Verbraucher, deshalb erwarte ich von den Ländern, dass sie sich ihrer Verantwortung bewusst sind und an einem Strang ziehen.“ Sie könne SPD und Grüne nur davor warnen, das Inkrafttreten des neuen AMG aus parteitaktischen Gründen weiter zu verzögern, sagte Aigner in Berlin.


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Ostendorff: "Das hat Aigner davon"


Mit Unverständnis auf den Appell der Ministerin reagierte Grünen-Sprecher Friedrich Ostendorff. Die Länder hätten recht in ihrer Kritik an der „Schmalspur-Novelle“ und ließen sich jetzt nicht unter Druck setzen. Scheitern würde der Entwurf nur, wenn sich Schwarz-Gelb weiter weigere, die Forderungen der Länder mit zu berücksichtigen.

 

„Wer die Diskussion mit Arroganz und Scheuklappen führt, darf sich nicht wundern, dass am Ende die Zustimmung fehlt. Die Regierung hatte weit über ein Jahr Zeit, alle Akteure mit einzubeziehen“, so Ostendorff. Er wirft Aigner vor, nur auf die Ratschläge der Agrarlobby gehört zu haben.


Die wichtigsten Neuerungen im Überblick


  • Sowohl die Behörde als auch der Tierhalter soll nach dem neuen AMG künftig die Möglichkeit haben, die Therapiehäufigkeit in einem Betrieb gegenüber bundesweit erhobenen Daten zur Therapiehäufigkeit zu vergleichen. Durch den Vergleich mit bundesweiten Kennzahlen wird klar erkennbar werden, wie dringlich eine Verminderung des Antibiotika-Einsatzes im einzelnen Betrieb ist.
  • Die zuständige Behörde erhält eine Reihe von Befugnissen für den Fall, dass ein Betrieb über bundesweiten Kennzahlen liegt und aus eigener Initiative keine wirksame Minimierung betreibt. So kann die Behörde vor Ort konkrete Maßnahmen zur Verringerung der Anwendung von Antibiotika anordnen, wie etwa detaillierte Vorgaben zur Haltung der Tiere machen.
  • Es wird die Grundlage dafür geschaffen, die der Behörde zu meldenden Daten über die Therapiehäufigkeit in einer einheitlichen behördlichen Datenbank zentral zu erfassen und zu bearbeiten.
  • Es wird eine Kontrollverpflichtung für Tierhalter, die bestimmte Lebensmittel liefernde Tiere gewerblich halten, geschaffen. Sie müssen – im Zusammenwirken mit ihrem Tierarzt – die Therapiehäufigkeit überprüfen und, wenn diese höher liegt als die bundesweit ermittelte Kennzahl für den Betriebstyp, den Einsatz minimieren. Darüber hinaus können sie verpflichtet werden, Maßnahmen zur Verbesserung der Hygiene, der Gesundheitsvorsorge oder der Haltungsbedingungen zu ergreifen, wenn sich dies positiv auf den Antibiotikaeinsatz auswirkt.
  • Tierärzte und Tierhalter werden verpflichtet, auf Ersuchen der Überwachungsbehörden der Bundesländer Daten zur Abgabe und Anwendung von Antibiotika zusammengefasst zur Verfügung zu stellen. Damit werden Kontrollen für die Überwachung vereinfacht und beschleunigt.
  • Für Antibiotika, die auch in der Humanmedizin besonders bedeutend sind, werden die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen, die zulassungskonforme Anwendung verbindlicher zu gestalten.
  • Es wird eine Ermächtigung geschaffen, um z.B. beim Wechsel eines Antibiotikums und bei einer eventuell erforderlichen Umwidmung die Erstellung eines sogenannten „Antibiogramms“, also einer Laboruntersuchung über die Wirksamkeit eines Antibiotikums, verpflichtend vorzuschreiben.
  • Eine weitere Ermächtigung dient dazu vorzuschreiben, die mit der Zulassung bestimmter Antibiotika in der Packungsbeilage festgelegten Anwendungsbestimmungen für den Tierarzt verbindlich zu machen. Dies ist z.B. bei oral anzuwendenden Antibiotika wichtig.
  • Der Informationsaustausch zwischen den Behörden wird deutlich verbessert: Behörden, die Betriebe zum Beispiel im Bereich Tierschutz und Lebensmittelhygiene kontrollieren, werden auf Ersuchen verpflichtet, Daten und Erkenntnisse, die auf einen Verstoß gegen arzneimittelrechtliche Vorschriften hindeuten, an die für Tierarzneimittelüberwachung zuständigen Stellen weiterzuleiten. (ad)


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